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BFH aktuell: Keine willkürliche Umsatz-Schätzung

Wird eine elek­tro­ni­sche Kas­se geführt, die mit Spe­zi­al­wis­sen mani­pu­liert wer­den kann, muss das Finanz­ge­richt bei der Prü­fung der Recht­mä­ßig­keit einer Umsatz­schät­zung ins Detail gehen. Die Doku­men­ta­ti­on der Umsät­ze kann dann in Datei­form (hier: Access-Daten­bank) vor­ge­legt wer­den. Die­ser Beweis kann durch Vor­la­ge der Daten­bank, Ein­ho­lung eines Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens oder Ver­neh­mung des Kas­sen­her­stel­lers als Zeu­gen erho­ben wer­den (BFH, Beschluss v. 23.2.2018, X B 65/15).

Im ent­schie­de­nen Fall ging es um einen Fri­seur, der Umsät­ze mit einer betriebs­wirt­schaft­li­chen Soft­ware für die Bran­che auf­ge­zeich­net hat­te. Wich­tig: Allei­ne die Mög­lich­keit, dass in einer Access-Daten­bank Ände­run­gen vor­ge­nom­men wer­den kön­nen, genügt nicht, um die Umsät­ze anzu­zwei­feln. Es muss schon fun­diert geprüft wer­den, wie auf­wän­dig Ein­grif­fe in das Sys­tem sind, und – wich­tig – von einem Fach­mann geprüft wer­den, ob es im Sys­tem ganz kon­kret Hin­wei­se auf Mani­pu­la­tio­nen gibt.

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Interessant: „Man muss nicht alle Aspekte teilen, aber kennen …”

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Volkelt-Brief 08/2018

GmbH Kos­ten: Pla­nen SIE ihr Ener­gie-Manage­ment 2018 ff.+ Im Über­blick: Die Koali­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen, die SIE als Unter­neh­mer betref­fen + Geschäfts­füh­rer-Geburts­tag 2018: Hier schaut das Finanz­amt ganz genau hin + Gas­tro-GmbH: Z‑Bon als Bemes­sungs­grund­la­ge für die Steu­er­schät­zung + Form­fra­ge: Die GmbH spen­diert Fuß­ball-Dau­er­kar­ten +

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Gastro-GmbH: Z‑Bon als Bemessungsgrundlage für die nächste Steuerschätzung

Laut Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf ist es nicht zu bean­stan­den, wenn das Finanz­amt einen zufäl­lig im Alt­pa­pier gefun­de­nen Z‑Bon (sum­mier­te Tages­auf­zeich­nun­gen) als Bemes­sungs­grund­la­ge für die Schät­zung der Jah­res­um­sät­ze zugrun­de legt. Ein sol­cher Ver­gleich ist aus­sa­ge­kräf­ti­ger als z. B. ein exter­ner Betriebs­ver­gleich (FG Düs­sel­dorf, Urteil v.  24.11.2017, 13 K 3811/15 G,U).

Die Revi­si­on zum Bun­des­fi­nanz­hof ist aus­drück­lich zuge­las­sen. Aller­dings soll­ten Sie davon aus­ge­hen, dass der BFH die­se Rechts­auf­fas­sung bestä­ti­gen wird. Beson­ders nach­tei­lig ist das aller­dings, wenn der zugrun­de geleg­te Z‑Bon sich auf einen außer­ge­wöhn­lich guten Tages­um­satz bezieht – etwa ein lau­war­mer Som­mer­abend im Bier­gar­ten und das noch an einem lan­gen Brü­cken­tag-Wochen­en­de. Das soll­ten Sie im Nach­hin­ein prü­fen und ggf. beanstanden.

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Volkelt-Brief 33/2017

Füh­rung: Gestal­tung der Arbeits­ver­trä­ge ist Chef­sa­che + TOPs zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Wie­viel Tak­tie­ren darf sein? + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: So viel Befris­tung müs­sen Sie schon akzep­tie­ren + Steu­er­prü­fung: BFH unter­sagt will­kür­li­che Umsatz-Schät­zung + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Dash­cam-Auf­nah­men als Beweismittel

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Volkelt-Brief 17/2017

Inter­net: Was bringt die neue GmbH-Domain? + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Mehr Steu­er-Pro­ble­me in der Fami­li­en-GmbH + 2‑Per­so­nen-GmbH: Ein Gesell­schaf­ter pocht auf Gewinn-Aus­zah­lung + Geschäfts­füh­rer-Eig­nung: Stra­fen wer­den zusam­men­ge­rech­net + Elek­tro­ni­sche-Kas­se: Gericht bestä­tigt Schätz­be­fug­nis des FA + GF-Vor­sor­ge: BFH bestä­tigt Über­ver­sor­gungs­prü­fung +  BISS

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Geld/Finanzen: Nicht nachrüstbare Kassen müssen raus

Zum 31.12.2016 läuft die Über­gangs­frist zur Nach­rüs­tung alter Kas­sen­sys­te­me ab, die nicht die gel­ten­den Auf­zeich­nungs- und Auf­be­wah­rungs­fris­ten erfül­len (vgl. Nr. 31 + 47/2016). Ach­tung: …

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NEU: GmbHs mit Kasse – übersichtliches Merkblatt

Zum Jah­res­en­de endet die Über­gangs­frist für elek­tro­ni­sche Kas­sen, die nicht den neu­en Stan­dards für mani­pu­la­ti­ons­si­che­re Kas­sen­sys­te­me bzw. für die ord­nungs­ge­mä­ßen Auf­be­wah­rungs­pflich­ten ent­spre­chen (vgl. Nr. 31/2016). Die recht­li­chen Grund­la­gen dazu sind in meh­re­ren BMF-Schrei­ben vor­ge­ge­ben. Jetzt hat die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on (OFD) Karls­ruhe in einem über­sicht­li­chen Merk­blatt die wesent­li­chen Vor­schrif­ten in ver­ständ­li­cher Form zusam­men­ge­fasst – auch die genau­en Vor­ga­ben für die Über­gangs­re­ge­lun­gen und die jewei­li­gen Auf­be­wah­rungs­fris­ten (OFD Karls­ru­he, Merk­blatt vom 31.10.2016). …

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Verfahrensrecht: Gewinn-Hinzuschätzungen können Sie gerichtlich prüfen

In einem für Unter­neh­men wich­ti­gen Ver­fah­ren hat der BFH ent­schie­den, dass Gewinn-Hin­zu­schät­zun­gen gericht­lich über­prüft wer­den kön­nen. Die Finanz­be­hör­den woll­ten ihre Hoheit, im Rah­men ihres Ermes­sens Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, auf Gewinn-Hin­zu­schät­zu­n­­gen aus­deh­nen. Der BFH: Schät­zun­gen sind kei­ne Ermes­sens­ent­schei­dun­gen und gericht­lich über­prüf­bar (BFH, Urteil vom 23.4.2015, V R 32/14). …

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Volkelt-Brief 46/2014

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rer-Enga­ge­ment: Hel­fen Sie der Poli­tik auf die Sprün­ge + Steu­er: Schätz-Gewinn ist kei­ne ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung + Ver­rech­net: Grund­stücks­über­las­sung erhöht den GmbH-Kauf­preis + Weih­nachts­geld: Nut­zen Sie „Vor­be­halt“ und „Rück­zah­lungs­klau­sel“ + Betriebs­prü­fung: Prü­fer suchen gezielt nach Feh­lern in Fami­li­en-Ver­trä­gen + Inter­net: Neue Vor­ga­ben für Impres­sum auf der GmbH-Home­page + GmbH-Recht: GmbH-Anteils-Erben kön­nen mit Mehr­heit beschlie­ßen + BISS

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

 

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Steuer: Schätz-Gewinn ist keine verdeckte Gewinnausschüttung

Steu­er­li­cher Alb­traum der GmbH-Eig­ner ist die sog. ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung, die immer dann zum Tra­gen kommt, wenn es unkla­re Ver­hält­nis­se in den gelt­wer­ten Bezie­hun­gen zwi­schen dem GmbH-Gesell­schaf­ter und sei­ner GmbH kommt. Vor­teil für die Finanzverwaltung: …