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Immer mehr Investoren suchen ertragsstarke Mittelständler

Inzwi­schen set­zen Finanz-Inves­to­ren ver­stärkt auch auf die Inno­va­ti­ons­kraft und die Ren­di­te-Stär­ke mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men und inves­tie­ren dort gezielt – als Betei­li­gungs-Fonds für den Mit­tel­stand, als Pri­vat-Equi­ty oder als direk­ter Start-Up-Finan­zie­rer (vgl. Nr. 17/2016). Die jetzt ver­öf­fent­lich­ten Zah­len zur Ertrags­stär­ke des Mittel­stands be­stätigen: Danach erziel­te jedes sechs­te deut­sche Unter­neh­men in 2015 eine Ertrags­marge von über 20 % – von jedem Euro Umsatz blei­ben 20 Cent Gewinn (Quel­le: DSGV, Aus­wer­tung von 7.000 Fir­men­bi­lan­zen). Das ist eine Gewinn­mar­ge, die kei­nes der 30 größ­ten deut­schen Dax-Unter­neh­men erreicht. Grün­de für die guten Zah­len sind: Rea­le Lohn­zu­wäch­se, nied­ri­ge Zin­sen und Ener­gie­kos­ten und der Immo­bi­li­en­boom trei­ben den deut­schen Kon­sum und damit vie­le der Bran­chen, die bevor­zugt von deut­schen Mit­tel­ständ­lern bedient werden. … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 22/2016

Volkelt-FB-01Avan­cen: Guten Chan­cen für den GmbH-Ver­kauf + Leih­ar­beit: Mit den neu­en Rah­men­be­din­gun­gen lässt sich arbei­ten + Gesell­schaf­ter-Streit: GmbH muss nicht Alles offen legen + Som­mer 2016: So beein­flusst das Wet­ter die Aus­sich­ten Ihrer GmbH + Neu­es Urteil: Ver­si­che­rungs­pflicht des ange­stell­ten Min­der­heits-Gesel­l­­schaf­ters + Neu­es Urteil: Ver­si­che­rungs­pflicht des Min­der­heits-Gesel­l­­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers + GF unter­wegs: Nut­zung des Mobil­te­le­fons über die Frei­sprech­an­la­ge +  GmbH-Steu­ern: VGA-Rechts­la­ge kommt auf den Prüf­stand + BISS

 

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Neid-Debatte: Tue Gutes und rede darüber – Sponsoring

Die ewig neue Dis­kus­si­on um die Ange­mes­sen­heit um Mana­ger-Gehäl­ter wird der­zeit hoch emo­tio­nal geführt und von den Gewerk­schaf­ten gezielt gepuscht. Kaum ein The­ma bewegt so vie­le Men­schen wie die Ver­tei­lung von Ein­kom­men und Ver­mö­gen. Es prägt Wert­vor­stel­lun­gen und beein­flusst sicher­lich auch das Ver­hal­ten der Men­schen (Arbeit­neh­mer und deren Fami­li­en) bei den anste­hen­den Wahlen.

Dabei geht es rea­li­ter um die Mana­ger der DAX-Unter­neh­men. Das sind etwa 100 gro­ße deut­sche Unter­neh­men, in denen die umstrit­te­nen (zwei­stel­li­gen) Mil­lio­nen-Gehäl­ter für das Manage­ment gezahlt wer­den. Grund­sätz­lich gilt die Ver­trags­frei­heit. Die Unter­neh­mens­ei­gen­tü­mer sind frei in ihren Ver­ein­ba­run­gen mit den Mit­glie­dern der Orga­ne. Dar­an kann und konn­te auch das Gesetz zur Ange­mes­sen­heit der Vor­stands­be­zü­ge (Vors­tAG) nichts ändern. Nach den Grund­sätzen unse­rer Ver­fas­sung ist es auch nicht ohne Wei­te­res mög­lich, in die Eigen­tums­rech­te ein­zu­grei­fen. Inso­fern wird uns das The­ma Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­ver­tei­lung auch in den nächs­ten Mona­ten bis zur Bun­des­tags­wahl 2013 wei­ter begleiten.

Ganz anders ist die Situa­ti­on im Mit­tel­stand: Hier wer­den deut­lich nied­ri­ge­re Ver­gü­tun­gen an die Geschäfts­füh­rer gezahlt. Zusätz­li­che höhe­re Ein­kom­men erge­ben sich in der Regel für Fami­li­en-Unter­neh­men aus Gewinn­aus­schüt­tun­gen, die in der Sta­tis­tik nicht als Gehalts­zah­lun­gen auf­tau­chen. Damit kom­men mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men in der Öffent­lich­keit sel­te­ner in Erklä­rungs­not über ihre Gehalts­si­tua­ti­on. Den­noch geht die gegen­wär­ti­ge Dis­kus­si­on auch nicht an den Arbeit­neh­mern in mit­tel­stän­di­schen und klei­ne­ren Unter­neh­men vor­bei. Auch hier wird an den Werk­bän­ken und Schreib­ti­schen dis­ku­tiert, wie es in ihrem Unter­neh­men mit der Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit aus­sieht. Was tun? …