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Volkelt-Briefe

Rundfunk-Beiträge: Sixt nimmt noch eine Runde

Die Erhe­bung eines Rund­funk­bei­trags für Betriebs­stät­ten und betrieb­lich genutz­te Kraft­fahr­zeu­ge ist mit dem Grund­ge­setz ver­ein­bar. Dies hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt bestä­tigt. Der Gesetz­ge­ber darf danach von einer fast lücken­lo­sen Ver­brei­tung von Emp­fangs­ge­rä­ten in Betriebs­stät­ten und Kfz aus­ge­hen. Eine Befrei­ungs­mög­lich­keit bei feh­len­dem Geräte­besitz habe er nicht vor­se­hen müs­sen (BVerwG mit Urtei­len vom 07.12.2016, 6 C 49.15, 6 C 12.15 bis 6 C 14.15). …