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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Haftung: GmbH muss Rückstellung für Jahresabschluss bilden

Nach einem Urteil des Land­ge­richts Braun­schweig ist der GmbH-Geschäfts­füh­rer ver­pflich­tet, Vor­keh­run­gen für den Fall zu tref­fen, dass die GmbH ihren Jah­res­ab­schluss frist­ge­recht erstel­len muss. Dazu hat die GmbH eine Rück­stel­lung zu bil­den, damit sicher­ge­stellt ist, dass ein sach­kun­di­ger Exter­ner (Stb) mit der Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­se beauf­tragt und ver­gü­tet wer­den kann. Aber: Das OLG Braun­schweig hat jetzt im Revi­si­ons­ver­fah­ren dazu fest­ge­stellt: Unter­lässt der Geschäfts­füh­rer ein Rück­stel­lung, kann er dafür straf­recht­lich nicht belangt wer­den (OLG Braun­schweig, Beschluss v. 8.4.2019, 1 Ss 5/19).

Auch wenn kei­ne straf­recht­li­chen Fol­gen dro­hen, sind Sie als GmbH-Geschäfts­füh­rer gut bera­ten, eine ent­spre­chen­de Rück­stel­lung zu ver­an­las­sen. Allei­ne schon aus Grün­den der Gewinn­min­de­rung – aber auch, damit Ihnen kein Ver­stoß gegen die Buch­füh­rungs­pflich­ten unter­stellt wer­den kann.

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Volkelt-Brief 27/2017

Kom­mu­na­le GmbHs: Wo wird am besten/schlechtesten ver­dient? + Neu­es Urteil: Mana­ger-Gehäl­ter auf dem Prüf­stand + Neue Rechts­la­ge: Pro­dukt­haf­tung – Indi­zi­en­bün­del statt Gut­ach­ten + Büro­kra­tie: Kei­ne Rück­stel­lung für zukünf­ti­ge HWK-Bei­trä­ge + Mit­ar­bei­ter: Minus­stun­den recht­fer­ti­gen eine frist­lo­se Kün­di­gung + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Zusam­men­ver­an­la­gung nur mit ein­ge­tra­ge­ner Lebensgemeinschaft

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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GF/Finanzen: Keine Rückstellung für zukünftige HWK-Beiträge

HWK- und IHK-Bei­trä­ge müs­sen zwar jähr­lich bezahlt wer­den. Eine Rück­stel­lung für zukünf­ti­ge Bei­trags­zah­lun­gen (hier: Zusatz­bei­trä­ge) ist aber laut Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) nicht mög­lich. Begrün­dung: Zusatz­bei­trä­ge sind erst im lau­fen­den Jahr „wirt­schaft­lich ver­an­lasst“ (BFH, Urteil v. 5.4.2017, X R 30/15).

Das war zumin­dest einen Ver­such wert. Dazu der BFH: Besteht eine Ver­bind­lich­keit recht­lich noch nicht, ist ein wirt­schaft­li­cher Bezug zum Zeit­raum vor dem jewei­li­gen Bilanz­stich­tag erfor­der­lich. Das ist aber nicht der Fall.

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Steuer NEU: Rückstellung für Steuerschulden

Eine Organ­ge­sell­schaft darf für eine Inan­spruch­nah­me für Steu­er­for­de­run­gen des Finanz­amts gegen den Organ­trä­ger in der Bilanz eine ent­spre­chen­de Rück­stel­lung aus­wei­sen. Voraussetzung: … 

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Altersvorsorge: Gesellschafter-Geschäftsführer müssen sich beeilen

Nach wie vor ist die Pen­si­ons­zu­sa­ge für den Geschäfts­füh­rer eine gute Form der Zukunfts­si­che­rung. Damit ist es mög­lich, Bei­trä­ge zur Zukunfts­si­che­rung als Betriebs­aus­ga­ben anzu­set­zen und mit einer Rück­stel­lung den steu­er­pflich­ti­gen Gewinn der GmbH zu drü­cken. Jetzt hat der BFH ein wich­ti­ges Grund­satz­ur­teil zur Erdie­nensdau­er ent­schie­den. Dass betrifft alle beherr­schen­den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die älter sind und noch kei­ne Pen­si­ons­zu­sa­ge zur Siche­rung ihrer Alters­ein­künf­te ver­ein­bart haben (BFH, Urteil vom 20.7.2016, I R 33/15). Danach gilt: … 

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Steuer: So wehren Sie sich gegen eine Gewinnerhöhung

Erhöht der Steu­er­prü­fer den Gewinn der GmbH, dann kön­nen Sie im Gegen­zug der Bilanz­ge­winn kür­zen, indem Sie eine Rück­la­ge für geplan­te Inves­ti­tio­nen aus­wei­sen (sog. Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag gemäß § 7g EStG). Das geht für Unter­neh­men in der Rechts­form GmbH mit einem Betriebs­ver­mö­gen bis zu 235.000 EUR (BFH, Urteil vom 23.3.2016, IV R 9/14). …

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BAV: Betriebsrenten kosten Steuern auf fiktiven Gewinn

Vie­le GmbH bie­ten ihren Mit­ar­bei­tern eine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung an. Das ist eine gute Mög­lich­keit, Mit­ar­bei­ter zu bin­den bzw. in der Kon­kur­renz um neue Mit­ar­bei­ter zu punk­ten. Die­ses Ange­bot wird ab dem Jah­res­ab­schluss 2015 teurer. … 

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Aktuell Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 39/2014

The­men heu­te: Com­pli­ance - Geschäfts­füh­rer brau­chen immer mehr juris­ti­sches Beur­tei­lungs­ver­mö­gen „Part­ner des Mit­tel­stan­des“: Vor­sicht vor den Tele­kom-Ange­bo­ten + Selbst­an­zei­ge: Neue Steu­er-Risi­ken für anschluss-geprüf­te Unter­neh­men + OLG Naum­burg: Bei Vet­tern­wirt­schaft haf­tet der Geschäfts­füh­rer + GmbH-Gewinn­aus­schüt­tung: Unbe­dingt recht­zei­ti­gen Antrag beim FA stel­len + Ach­tung: Sozi­al­ver­si­che­rung straft Geschäfts­füh­rung „im Team” ab + Geschäfts­füh­rer-Krank­heit: Frei­stel­lung bes­ser als Ende der Tätig­keit + BISS

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Fehler, Mängel und Schadensfälle: Sie sind gefordert

In den letz­ten Jah­ren sind die Pro­zess­ri­si­ken im Geschäfts­all­tag enorm gestie­gen. Für Sie als Geschäfts­füh­rer bedeu­tet das: Sie müs­sen die orga­ni­sa­to­ri­schen Vor­keh­run­gen dafür schaf­fen, dass rechts­erhebliche Sach­ver­hal­te (Män­gel­rü­gen, Garan­tie­leis­tun­gen, Scha­den aus­lö­sen­de Ver­ur­sa­chun­gen, Abmah­nun­gen usw.) sys­te­ma­tisch bear­bei­tet wer­den. Gleich­zei­tig müs­sen Sie dafür sor­gen, dass die Kos­ten für Rechts­be­ra­tung nicht aus dem Ufer lau­fen. Fol­gen­de Vor­keh­run­gen redu­zie­ren das Geschäftsführer-Risiko: 

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GmbH-Steuern: Finanzamt mogelt bei Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, für die eine Pen­si­ons­zu­sa­ge abge­schlos­sen ist, müs­sen in Zukunft …