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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Dürfen Sie einstellen, wen Sie wollen?

Größ­tes Hin­der­nis bei der Ein­stel­lung von Flücht­lin­gen und Migran­ten ist die Sprach-Bar­rie­re. In der Pra­xis müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass es selbst bei der Erle­di­gung einfach(st)er Auf­ga­ben ohne Sprach­kennt­nis­se zu Pro­ble­men kom­men kann, im schlech­tes­ten Fall sogar zu Haf­tungs­fäl­len. Dazu die Anfra­ge eines Kol­le­gen: „Gibt es bei der Ein­stel­lung von Mit­ar­bei­tern so etwas wie eine Sorg­falts­pflicht?“.

JA: Gibt es!

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 17/2015

Volkelt-NLIntui­ti­on: Stimmt die Che­mie mit den Gesell­schaf­tern noch? – Wie Sie ein Gespür dafür bekom­men + Büro­kra­tie-Abbau: Der Min­dest­lohn ist nur ein (klei­ner) Bau­stein + Res­sort-Geschäfts­füh­rer: Pas­sen die Auf­ga­ben und Qua­li­fi­ka­tio­nen noch? + Neu­es Urteil: Geschäfts­füh­rer kön­nen Lauf­bahn-Ende fle­xi­bler pla­nen + Steu­er: Unter­neh­mens­ver­trag darf nicht nur auf dem Papier ste­hen + Betriebs­prü­fung: Finanz­amts-siche­re Kas­sen­sys­te­me kom­men +  BISS