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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Gehalt: Wenn die Presse zu viel wissen will

Im pri­vat­wirt­schaft­li­chen Bereich sind Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter für die Öffent­lich­keit tabu. Aus­nah­me: Die GmbH macht dazu Anga­ben im (öffent­li­chen) Geschäfts­be­richt oder in ihren Ver­öf­fent­li­chun­gen im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter. Rele­vant ist ein Fall aus Bay­ern, wonach die Pres­se Aus­kunft über die Höhe des Geschäfts­füh­rer-Gehalts einer öffent­lich-recht­li­chen GmbH gericht­lich durch­set­zen woll­te. Kon­kret ging es um den Nord­baye­ri­schen Kurier, der im Zusam­men­hang mit der Ver­län­ge­rung des Anstel­lungs­ver­tra­ges mit dem Geschäfts­füh­rer der Kli­ni­kum-GmbH eine Offen­le­gung des Gehalts durch­set­zen woll­te (Ver­wal­tungs­ge­richts­hof Mün­chen, Beschluss v. 14.5.2012, 7 CE 12.370). Das Gericht stellt dazu klar, dass das Recht des Geschäfts­füh­rers auf Ver­trau­lich­keit Vor­rang vor dem öffent­li­chen Inter­es­se auf Trans­pa­renz hat. Hat der Geschäfts­füh­rer kei­ne Zustim­mung zur Ver­öf­fent­li­chung des Gehalts gege­ben, müs­sen sich alle betei­lig­ten Insti­tu­tio­nen (Gemein­de­rat, Kom­mu­ne, Trä­ger) auch dar­an hal­ten. ACHTUNG:  Als Geschäfts­füh­rer einer kom­mu­na­len GmbH sind Sie danach gut bera­ten, vor der Bestel­lung den Anstel­lungs­ver­trag auf Klein­ge­druck­tes bzw. auf eine sol­che Ver­öf­fent­li­chungs­klau­sel hin zu prü­fen und ggf. nachzuverhandeln.

Noch in der Vor­in­stanz vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth hat­te die Zei­tung Recht bekom­men und eine Ver­öf­fent­li­chung durch­ge­setzt. Als Geschäfts­füh­rer tun Sie sich aber kei­nen Gefal­len, wenn Sie einer Offen­le­gung Ihrer Bezü­ge vor­be­halt­los zustim­men. Nichts  ist PR-schäd­li­cher als eine öffent­li­che Neid­dis­kus­si­on um die pri­va­te Ver­mö­gens- und Ein­kom­mens­si­tua­ti­on. Im Zwei­fel kön­nen Sie Ihre Zustim­mung dazu immer noch je nach Situa­ti­on und PR-Rele­vanz erteilen.
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GF/PR: Falsche Pressemeldungen müssen Sie nicht hinnehmen

Der Anspruch auf eine Gegen­dar­stel­lung besteht auch dann, wenn die Redak­ti­on Sie vor der Ver­öf­fent­lich um eine Stel­lungs­nah­me gebe­ten hat und Sie davon kei­nen Gebrauch gemacht haben. Es gilt: „Eine unter­las­se­ne Erklä­rung begrün­det grund­sätz­lich kei­ne Oblie­gen­heits­ver­let­zung, wel­che einen Gegen­dar­stel­lungs­an­spruch ent­fal­len lie­ße” (BVerfG, Urteil v. 28.5.2018, 1 BvR 804/15).

Das ist – aus Unter­neh­mer­sicht – aus­ge­spro­chen erfreu­lich, aber auch not­wen­dig. In Zei­ten aggres­si­ver  Bericht­erstat­tung (inves­ti­ga­ti­ver Jour­na­lis­mus) eröff­net das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) damit betrof­fe­nen Unter­neh­men die Mög­lich­keit einer Gegen­dar­stel­lung (an auf­fäl­li­ger Stel­le und in wahr­nehm­ba­rer Grö­ße), wenn ein­fach nur Behaup­tun­gen auf­ge­stellt wer­den. Das gilt auch dann, wenn Sie mit einer Aus­sa­ge kon­fron­tiert wer­den, die­se aber nicht kom­men­tie­ren wol­len und die Redak­ti­on Ihnen dar­aus einen Strick dre­hen will: „Das Unter­neh­men XY konn­te oder woll­te sich dazu nicht äußern”. Laut BVerfG gilt das Recht auf Gegen­dar­stel­lung aus­drück­lich auch für die­sen Fall.

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Volkelt-Brief 23/2018

KI im Per­so­nal­bü­ro: Der Chef bleibt der wich­tigs­te Mann + Geschäfts­füh­rer-Risi­ko: Ver­kauf einer Fir­men-Betei­li­gung + Digi­ta­les: Klei­ne Hel­fer für die Per­so­nal-Akqui­se GF/PR: Fal­sche Pres­se­mel­dun­gen müs­sen Sie nicht hin­neh­men NEU: Eck­da­ten für die neue Ent­sen­de-Richt­li­nie + Kom­mu­na­le GmbHs: BFH ermög­licht neu­es Steu­er­spar-Modell + Steu­er­vor­teil: Manage­ment-Betei­li­gung an der GmbH

 

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Steuerfahndung: Auskünfte über Werbeanzeigen in der Presse

Ver­fas­sungs­recht­lich unbe­denk­lich ist es nach einem neu­en Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH), wenn die Steu­er­fahn­dung von einer Tages­zei­tung die Adres­sen aller Anzei­gen-Kun­den für eine bestimm­te Rubrik abfra­gen will. Die Zei­tung muss­te die Kun­den­da­ten her­aus­ge­ben (BFH, Urteil vom 3.8.2016, II R 17/14). …

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Geschäftsführer darf Polit-Promis, Presse und Verbands-Menschen zum Geburts­tag einladen

Der BFH hat jetzt fest­ge­stellt, wel­che Per­so­nen aus dem Umkreis des Ein­la­den­den zuge­las­sen sind, ohne dass eine pri­va­te Ver­an­las­sung vor­liegt. Wört­lich heißt es im Urteil: „So ist von Bedeu­tung, ob es sich bei den Gäs­ten um Kol­le­gen, Geschäfts­freun­de oder Mit­ar­bei­ter, um Ange­hö­ri­ge des öffent­li­chen Lebens, der Pres­se, um Ver­bands­ver­tre­ter oder um pri­va­te Bekann­te oder Ange­hö­ri­ge des Steu­er­pflich­ti­gen han­delt“ (BFH, Urteil vom 20.1.2016, VI R 24/15). …

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Volkelt-Brief 23/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: EU will Mehr­wert­steu­er aus­deh­nen – mit Aus­wir­kun­gen auf Lohn­kos­ten und mit­tel­fris­ti­ge Inves­ti­ti­ons­ent­scheo­idun­gen der Geschäfts­füh­rung + Ihre Vor­ga­be für den Ver­trieb:  Prei­se und Kon­di­tio­nen sind tabu + Wirt­schaft­li­che Kri­se der GmbH: Hand­lungs­fä­hig dank Schutz­schirm  – so geht es + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Das emp­fiehlt der Unter­neh­mens-Kodex + Arbeits­recht: Ein Mit­ar­bei­ter „kün­digt eine Erkran­kung an“ – was tun? + GmbH-Recht: Ansprü­che aus § 51a GmbH-Gesetz sind unpfänd­bar + Arbeits­ver­trag ohne Arbeits­zeit­re­ge­lung – was gilt? + BISS 

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GmbH-Konflikte: Drohungen haben (fast) keine Wirkung

Der Geschäfts­füh­rer und die Gesell­schaf­tern haben unter­schied­li­che Auf­fas­sun­gen über die Geschäfts­po­li­tik. Man ver­stän­digt sich auf eine Tren­nung. Der Geschäfts­füh­rer ver­leiht sei­ner For­de­rung nach einer hohen Abfin­dung Nach­druck. Er droht, Vor­gän­ge aus der GmbH der Staats­anwaltschaft zu mel­den oder der Pres­se wei­ter­zu­ge­ben. Darf er das? Dür­fen die Gesell­schaf­ter ihn des­we­gen sofort „aus wich­ti­gen Grund“ kündigen? …

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Volkelt-Brief 27/2012

The­men heu­te: Da stau­nen Ihre Besu­cher – Kun­den­ori­en­tie­rung fängt beim Park­platz an + Fir­men Hot­line und Kun­den-Tele­fon: Die neu­en Vor­schrif­ten für War­te­schlei­fen + Boni­täts­prü­fung: Dop­pel­te Kon­trol­le schützt vor Über­ra­schun­gen – eine simp­le Idee aus der Pra­xis + Urlaubs-Aus­hil­fen: Was geht und was nicht geht + Vor­sicht: Damit die Vor­streu­er nicht ver­lo­ren geht + Finan­zen: Alte Kon­to-Num­mern blei­ben bis 2016 – auch das Last­schrift­ver­fah­ren brau­chen Sie nicht umzu­krem­peln + BISS (heu­te: Schäub­le: Fein­schme­cker und Big-Brot­her-Award-Preis­trä­ger)  …

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Volkelt-Brief 21/2012

The­men heu­te: Fron­tal-Angriff auf die Geschäfts­fü­her-Alters­ver­sor­gung + FG Mün­chen: Es besteht (doch) kei­ne Anpas­sug­ns­pflicht für Alt-Pen­si­ons­zu­sa­gen an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­re + Neue von der Ley­en – Plä­ne: Betrifft nur selb­stän­di­ge (Neben-) Tätig­kei­ten des Geschäfts­füh­rers + Auf was müs­sen wir uns auf die Zeit nach den Wah­len vor­be­rei­ten? + Pres­se hat kein Anrecht auf Aus­kunft über Geschäfts­füh­rer-Gehalt + eBay-Ver­käu­fe: Wenn er Ehe­gat­te lau­fend „ver­kauft” wird es gewerb­lich – so müs­sen Sie auf­pas­sen + BISS

 

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Presse hat kein Recht auf Auskunft über Geschäftsführer-Gehalt

Im pri­vat­wirt­schaft­li­chen Bereich sind Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter für die Öffent­lich­keit tabu. Aus­nah­me: Die GmbH macht dazu Anga­ben im (öffent­li­chen) Geschäfts­be­richt oder in ihren Ver­öf­fent­li­chun­gen im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter. Jetzt wur­de ein Fall aus Bay­ern bekannt, wonach die Pres­se Aus­kunft über die Höhe des Geschäftsführer-Gehalts …