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Volkelt-Briefe

VW oder Daimler – Wer war schneller mit der „Selbstanzeige”?

Wir berich­ten an die­ser Stel­le immer wie­der über Kar­tell­ver­fah­ren – auch über die umstrit­te­ne Kron­zeu­gen­re­ge­lung, nach der einen Kar­tell­ver­stoß anzei­gen­des Unter­neh­men straf­frei bleibt. Aktu­ell: Jetzt hat der VW-Kon­zern – gemein­sam mit den Toch­ter­un­ter­neh­men AUDI und Por­sche – eine Selbst­an­zei­ge beim Kar­tell­amt ein­ge­reicht und Abspra­chen mit den Kon­kur­renz-Unter­neh­men BMW und Daim­ler-Benz ein­ge­räumt. Neu­es­te Ent­wick­lung: Daim­ler soll schnel­ler gewe­sen sein mit er Selbstanzeige.

Aus­führ­lich dazu > Spie­gel Online

Bri­sant: Anschei­nend waren ERFA-Grup­pen (Erfah­rungs­aus­tausch-Grup­pen) bis in die Unter­ab­tei­lun­gen in der größ­ten deut­schen Bran­che an der Tages­ord­nung. Jetzt muss das Bun­des­kar­tell­amt „von Amts wegen” han­deln. Es dürf­ten die höchs­ten jemals in Deutsch­land aus­ge­spro­che­nen Kar­tell­stra­fen wer­den. Gespannt sein darf man, ob es VW gelingt, in den Kron­zeu­gen-Sta­tus zu kom­men und damit straf­frei aus­zu­ge­hen. Wir hal­ten Sie über die Hin­ter­grün­de auf dem Laufenden.

Auch für den Geschäfts­füh­rer klei­ne­rer Unter­neh­men wird das The­ma Fusion/Preise /Konditionenpolitik immer mehr zum Pro­blem. Ach­ten Sie dar­auf, wer an Bran­chen­tref­fen zu die­sen The­men teil­nimmt. Hal­ten Sie sich zurück. Das Bun­des­kar­tell­amt wirbt auf sei­nen Inter­net-Sei­ten offen­siv für das anony­me Anzeig-Ver­fah­ren, das Pri­vat­per­so­nen (auch Ihren Mit­ar­bei­tern) strik­te Anony­mi­tät zusi­chert. Beach­ten Sie dazu das Por­tal www.business-keeper.de – das zur Korruptions­bekämpfung begrün­det wur­de, unter­des­sen auch die Mit­ar­bei­ter in Fir­men ani­miert, jeg­li­che Com­pli­ance-Ver­stö­ße (z. B. auch gegen Wett­be­werbs­vor­schrif­ten) anonym zu melden.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 29/2016

Volkelt-FB-01Chef­sa­che: Die Start­Ups aus den eige­nen Rei­hen + Neu­es Urteil: Gehalts­er­hö­hung des Geschäfts­füh­rers + CMS: Die wich­tigs­ten Com­pli­ance-Vor­ga­ben für Mar­ke­ting und Ver­trieb (IV) + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: D&O‑Versicherer müs­sen schnel­ler zah­len + Per­so­nal: So schüt­zen Sie Ihre Fir­ma gegen AGG-Miss­brau­cher  + Stra­te­gie: Indi­en-Invest wird ein­fa­cher + BISS

 

 

 

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Volkelt-Briefe

Chefsache: Die StartUps aus den eigenen Reihen

Seit 2007 wird von ZDF/Stern/Porsche und den Spar­kas­sen der Deut­sche Grün­der­preis auch an erfolgs­träch­ti­ge Start­Ups ver­lie­hen. Mit unter­schied­li­chem Erfolg. Eini­ge Start­Ups haben sich zu einem erfolg­rei­chen Unter­neh­men ent­wi­ckelt, ande­re wur­den auf­ge­kauft und eini­ge sind in der Ver­sen­kung ver­schwun­den. Für 2016 wur­de jetzt eine Mischung aus Sen­sor-Tech­nik und digi­ta­lem Know-How belohnt. … 

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Volkelt-Briefe

IAA-Hype/VW-Desaster: Wie halten Sie es mit dem (Firmen-) Automobil?

Die meis­ten Geschäfts­füh­rer und Fir­men­wa­gen-Fah­rer haben zum Auto­mo­bil ein eher prag­ma­ti­sches Ver­hält­nis. Nach einer Umfra­ge unter 380.000 Arbeit­neh­mern fah­ren 45.000 von ihnen einen Fir­men­wa­gen, fast jeder 8. Arbeit­neh­mer. Bevor­zugt im Groß­han­del und im Bau­be­reich, also in Bran­chen, in denen man/frau viel unter­wegs ist. Inter­es­san­tes Detail: Der Auto­preis ent­spricht etwa einem hal­ben Brut­to-Jah­res­ge­halt. Wie hal­ten Sie es mit dem Sta­tus-Sym­bol Firmenwagen? … 

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Aktuell

Winterkorn/VW: Sind 13 Mio. EUR für die Verantwortung genug oder zu viel?

Pro­vo­zie­ren­de Fra­ge eines Kol­le­gen: „Kann einer allei­ne so viel Ver­ant­wor­tung tra­gen, dass er 13 Mio. EUR wert ist“?. Gemeint ist: Für Geschäfts­füh­rer in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men bestimmt die Finanz­ver­wal­tung, wie viel sie ver­die­nen dür­fen. Im bör­sen­no­tier­ten Groß­un­ter­neh­men bestimmt der Umfang „der Ver­ant­wor­tung, die sie tra­gen“, wie viel ver­dient wird. So jeden­falls die mora­li­sche Argumentation.

Fakt ist: Im Manage­ment von Akti­en­ge­sell­schaf­ten bestimmt der Markt den Preis – sprich das Gehalts­ni­veau. Vor eini­gen Jah­ren (vgl. zuletzt Nr. 12/2013, 30/2012) wur­den hef­ti­ge Dis­kus­sio­nen dar­über geführt, wie mora­lisch die Mil­lio­nen-Gehäl­ter der Mana­ger sind. Lan­ge Zeit gab es so etwas wie eine Faust­re­gel, dass der 30-fache Ver­dienst eine Fach­ar­bei­ters als „mora­li­sche“ Ober­gren­ze ange­se­hen wur­de – in der glo­ba­li­sis­er­ten Wirt­schaft aber bald kei­ne Rol­le mehr spielte.

Fakt ist auch: Für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men – und ins­be­son­de­re für Unter­neh­men in der Rechts­form „GmbH“ – bestimmt der Staat – sprich das Finanz­amt – wie viel „Ver­ant­wor­tung“ der Geschäfts­füh­rer trägt. Sprich: Hier gilt der Dritt­ver­gleich. Es darf nur so viel gezahlt wer­den, wie in einem ver­gleich­ba­ren Unter­neh­men. Stich­wort: Das ange­mes­se­ne Gehalt. In einer Umfra­ge an die Ober­fi­nanz­di­rek­tio­nen (OFD) der Län­der wur­de unse­rer Redak­ti­on damals beschei­nigt: „Für Akti­en­ge­sell­schaf­ten sind uns kei­ne Fäl­le von vGA wegen über­höh­ter Gehalts­zah­lung an den Vor­stand mit Akti­en­be­sitz bekannt“. Oder: „Dazu gibt es kei­ne finanz­ge­richt­lich anhän­gi­gen Ver­fah­ren“. Das stimmt de fac­to: Es gibt nicht ein Ver­fah­ren vor den Finanz­ge­rich­ten oder vor dem BFH, das sich mit der „Ange­mes­sen­heit des Mana­ger-Gehalts“ befasst und befass­te – auch nicht des Mana­gers mit zähl­ba­rem Akti­en­be­sitz – vie­le Mana­ger haben neben Fest­ge­halt und Tan­tie­me Anspruch auf Unter­neh­mens-Akti­en – sind also de fac­to Vor­stand und Anteilseigner.

Unse­re Ein­schät­zung: Offen­sicht­lich gibt es hier eine Ungleich­be­hand­lung von bör­sen­no­tier­ten Akti­en­ge­sell­schaf­ten und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men in der Rechts­form einer GmbH. Aus dem Fall VW/Winterkorn wird aber auch deut­lich, dass feh­ler­haf­te weit rei­chen­de Ent­schei­dun­gen in kom­ple­xen Orga­ni­sa­tio­nen nicht von einer ein­zel­nen Per­son ver­ant­wor­tet wer­den, son­dern von der „Unter­neh­mens­kul­tur“ – die von vie­len geprägt wird, vom gesam­ten Manage­ment – bis hin in die zwei­te und drit­te Ebe­ne. Inso­fern darf man zu Recht die Fra­ge stel­len, wie viel Gehalt ver­dient wer­den kann. Ist das 30-fache des Min­dest­lohns die mora­li­sche Ober­gren­ze? Gibt es doch einen gewich­ti­ges Ungleich­ge­wicht zwi­schen Indus­trie- und Mit­tel­stands­po­li­tik? Was mei­nen Sie? Kom­men­ta­re an info@GmbH-GF.de. Vie­len Dank.

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Volkelt-Brief 24/2012

The­men heu­te: Der steu­er­freie Por­sche-Deal von VW – Steu­er­ge­stal­tungs-Rat vom Exper­ten lohnt + Kar­tell-Vefah­ren wird immer undurch­sich­ti­ger – Jetzt gibt es eine öffent­li­che Anschwärz-Sei­te + BGH-aktu­ell: Geschäfts­füh­rer muss sich pro­fes­sio­nel­le Kri­sen-Bera­tung ein­ho­len und den Ver­fah­rens­ver­lauf kon­trol­lie­ren + Steu­er­be­ra­ter muss auf vGA-Risi­ko hin­wei­sen – sonst haf­tet er + Wie gehabt: Kei­ne steu­er­be­güns­tig­ten Zuschlä­ge für den Geschäfts­füh­rer + BISS

 

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Der steuerfreie Porsche-Deal von VW – Steuergestaltungs-Rat vom Experten lohnt allemal

Wäh­rend sich klei­ne­re und mitt­le­re Unter­neh­men Tag für Tag in den Nie­de­run­gen des deut­schen Steu­er­rechts her­um­är­gern müs­sen, ticken die Steu­er-Uhren für die Gro­ßen anders. So ist es jetzt den Steu­er-Spe­zia­lis­ten von VW und Por­sche gelun­gen, eine Lücke in den Steu­er­ge­set­zen auf­zu­tun und zu nut­zen. Fol­ge: Der Por­sche-Unter­neh­mens­­kauf von VW wird damit wohl steu­er­frei über die Büh­ne gehen. Erspar­nis: 1,5 Mrd. EUR.

Ver­ant­wort­lich dafür ist eine Rege­lung im neu­en Umwand­lungs­steu­er­ge­setz. Danach han­delt es sich …