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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Geschäftsführer hat die Personal-Hoheit

Wenn die Gesell­schaf­ter Ein­fluss auf die Per­so­nal­po­li­tik neh­men wol­len und z. B. auf die Ein­stel­lung von Fami­li­en-Mit­glie­dern drän­gen, führt das zu Kon­flik­ten mit der Geschäfts­füh­rung. Wer hat das Sagen in Sachen Per­so­nal? Es gilt: „Vor­be­halt­lich ander­wei­ti­ger Bestim­mun­gen im Gesell­schafts­ver­trag ist die Dienst­auf­sicht und das Wei­sungs­recht über die Arbeit­neh­mer der GmbH jedoch Sache der lau­fen­den Geschäfts­füh­rung und nicht der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung“ (BSG, Beschluss vom 17.5.2001, B 12 KR 34/00 R). Ein­stel­lung, Aus­wahl und Anlei­tung der Mit­ar­bei­ter gehört zu den Orga­ni­sa­ti­ons­pflich­ten des Geschäfts­füh­rers. Er muss dafür sor­gen, dass Mit­ar­bei­ter ein­ge­stellt wer­den, die aus­rei­chend qua­li­fi­ziert sind und in der Lage sind, die Ihnen über­tra­ge­nen Auf­ga­ben zu erledigen. …