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GF einer Berater-Gesellschaft hat keinen Kündigungsschutz

Ist der zum Geschäfts­füh­rer bestell­te – aber nicht ins Han­dels­re­gis­ter als sol­cher ein­ge­tra­ge­ner – nicht wei­sungs­ge­bun­den tätig (Monats­ver­dienst: 91.000 EUR) und wird der vor­ma­li­ge Anstel­lungs­ver­trag mit der Bestel­lung aus­drück­lich been­det, ist der Geschäfts­füh­rer nicht als Arbeit­neh­mer ein­zu­stu­fen. Für ihn gel­ten die Vor­schrif­ten des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes nicht (LAG Köln, Urteil v. 18.1.2018, 7 Sa 292/17).

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 05/2014

The­men heu­te: IT - was pas­siert, wenn Sie sich vom Part­ner oder dem Geschäfts­part­ner tren­nen? + GmbH-Kauf: Wirt­schafts­prü­fer haf­tet für Fehl­in­for­ma­tio­nen + Gewinn­aus­schüt­tung: Gesell­schaf­ter kön­nen mehr gestal­ten + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Prü­fen Sie Ihren Miet­ver­trag + Boni­tät: Eige­ne Recher­chen kos­ten nicht viel + Kar­tell­ver­fah­ren: Scha­dens­er­satz müs­sen alle zah­len + Mit­ar­bei­ter: Arbeits­ge­richt stärkt Sie gegen AGG-Hop­per+ Ter­min­sa­che 15.2 – Jah­res­mel­dung zur Sozi­al­ver­si­che­rung + BISS

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Trennung vom (Geschäfts-) Partner: Was passiert IT-mäßig?

Was pas­siert eigent­lich IT-mäßig, wenn Sie sich von Ihrem Geschäfts­part­ner tren­nen wol­len? Abgesehen ..