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Volkelt-Brief 46/2018

GmbH-Reform: … passt – für Start­Ups, Toch­ter­ge­sell­schaf­ten und mehr + Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2018: Der Ein­zel­han­del spürt die Digi­ta­li­sie­rung  + Digi­ta­les: Smart City sorgt für mehr Öffent­li­che Auf­trä­ge  + GF-Ver­trags­ver­län­ge­rung: Rich­tig ver­han­deln um bes­se­re Kon­di­tio­nen  + Mit­ar­bei­ter: EuGH-Urlaub­sur­tei­le – was tun? + Steu­er: Finanz­amt kürzt Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + Rechts­än­de­rung: Ver­trä­ge für Vor­stän­de wer­den auf 3 Jah­re befris­tet + GmbH/Recht: Geschäfts­füh­rer muss Ver­tre­tungs­be­fug­nis offenlegen

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Neues Urteil: Manager-Gehälter auf dem Prüfstand

Wir haben an die­ser Stel­le bereits mehr­fach zum Fall Tho­mas Mid­del­hoff berich­tet (vgl. Nr. 6/2017). Dabei ging es zum einen um die Mana­ger-Haf­tung, aber auch um die Mana­ger-Ver­gü­tung. Bis zuletzt war umstrit­ten, inwie­weit der Ex-Kar­stadt-Mana­ger den Auf­sichts­rat dahin­ge­hend beein­flusst hat, ihm eine über­zo­ge­ne und unge­recht­fer­tig­te Abfin­dung zuzu­ge­ste­hen. Jetzt hat das Land­ge­richt (LG) Essen das Ver­fah­ren ein­ge­stellt – aller­dings auch mit Fol­gen für die Dis­kus­si­on um die Höhe und Ange­mes­sen­heit von Mana­ger-Gehäl­tern und damit auch von Füh­rungs­kräf­ten und GmbH-Geschäfts­füh­rern (LG Essen, Urteil v. 21.6.2017, 21 KLs 18/15). Wor­auf müs­sen Sie sich einstellen? … 

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Volkelt-Brief 09/2017

GmbH-Finan­zen: Wer finan­ziert eigent­lich Ihre Digi­ta­li­sie­rung? + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Dafür ste­hen die Par­tei­en +  Mit­ar­bei­ter bin­den: So hal­ten AZUBIS län­ger durch + Wahl­ver­spre­chen: GWG-Gren­ze wird rea­lis­ti­scher + Finan­zen: Bil­lig­strom-Anbie­ter blei­ben ris­kan­tes Spar­mo­dell + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Zuzah­lun­gen zum Fir­men­wa­gen min­dern die Steu­er + Sanie­rung: Geschäfts­füh­rer muss Steu­er­schul­den antei­lig til­gen + Geschäfts­füh­rer pri­vat: BFH ver­teu­ert Selbst­be­halt zur KV +  BISS

 

 

 

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Geschäftsführer-Gehalt: Dafür stehen die Parteien

Der Wahl­kampf ist eröff­net. The­ma: Die Mana­ger-Gehäl­ter und auch die Gehäl­ter von AG-Vor­stän­den und gut ver­die­nen­den GmbH-Geschäfts­füh­rern. Die meis­ten GmbH-Geschäfts­füh­rer ver­die­nen zwar nicht im Mil­lio­nen-Bereich. Den­noch müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass Aus­wir­kun­gen auch sie tref­fen kön­nen – z. B. wenn die Abgel­tungs­steu­er erhöht wird und Sie die höhe­re Besteue­rung aus­ge­schüt­te­ter Gewin­ne durch eine Anhe­bung Ihrer Bezü­ge aus­glei­chen wol­len. Hier in der Über­sicht die unter­schied­li­chen Posi­tio­nen der Parteien:

  • CDU/CSU: Hier hält man bis­lang nichts von einer Begren­zung des Betriebs­aus­ga­ben­ab­zugs oder von Ober­gren­zen. Man setzt auf Selbst­kon­trol­le im Rah­men des Cor­po­ra­te Gover­nan­ce und dar­auf, dass der Auf­sichts­rat Vor­schlä­ge für die Vor­stands­ver­gü­tung machen, die dann von der Haupt­ver­samm­lung beschlos­sen wer­den. Im Vor­wahl­kampf gibt es aber auch Stim­men (Wolf­gang Schäub­le oder Peter Alt­mei­er), die sich eine Beschrän­kung des Betriebs­aus­ga­ben­ab­zugs für Mil­lio­nen­ge­häl­ter von Mana­gern und ande­ren Gut-Ver­die­nern, z. B. GmbH-Geschäfts­füh­rer vor­stel­len können.
  • SPD:
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Wahlkampf-Schnellschuss: SPD deckelt Manager-Bezüge

Wie ange­kün­digt hat die SPD-Frak­ti­on noch vor der Som­mer­pau­se den Gesetz­ent­wurf zur Begren­zung der Mana­ger-Ver­gü­tung vor­ge­legt ( > zum Gesetz­ent­wurf). Kern­punk­te sind:

  • - Begren­zung des Betriebs­aus­ga­ben­ab­zugs (KStG) für das ein­zel­ne Vor­stands-Mit­glied auf 500.000 €. Und zwar für die Gesamt­ver­gü­tung inkl. Alters­be­zü­ge, Erfolgs­be­tei­li­gung (Tan­tie­me), Aktien-Optionen .
  • - Auch für die Alters­an­sprü­che wer­den Gren­zen gezogen.
  • - Die Beschrän­kun­gen gel­ten nicht nur für AG-Vor­stän­de, son­dern auch für die Mit­glie­der der Geschäfts­füh­rung ande­rer Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (KGaA, u. U. GmbH mit Beirat/Kontrollorgan/mit Mit­be­stim­mung), Komplementär-Gesellschaften).

Fazit: Das hat­te bis zuletzt anders geklun­gen – da ging es um eine Betriebs­aus­ga­ben-Decke­lung für die varia­blen Bezü­ge (sie­he dazu unten).

Das klingt nach Schulz-Effekt. Auch wenn die Uni­on bereits Gesprächs­be­reit­schaft über den Ent­wurf ange­kün­digt hat, ist das nicht wirk­lich ernst zu neh­men. Die vor­ge­schla­ge­ne Lösung dürf­te einer ernst­haf­ten recht­li­chen Prü­fung nicht genü­gen und gegen Gleich­be­hand­lungs­grund­sät­ze ver­sto­ßen. Aber auch die Ver­trags­frei­heit ist wesent­lich tan­giert. Der Wahl­kampf hat begon­nen und die Grä­ben wer­den auf­ge­macht. Inso­fern ist das ledig­lich ein klei­ner Auf­re­ger – mehr aber auch nicht.

 

Wört­lich heißt es dazu im vor­lie­gen­den Geset­zes­text: „Ent­spre­chen­des (Anm.: die 500.000 € Ober­gren­ze für den Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug) gilt für Gesamt­be­zü­ge der Vor­stands­mit­glie­der von Euro­päi­schen Gesell­schaf­ten und ande­ren Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, die nach ihrem Grün­dungs­sta­tut einer Akti­en­ge­sell­schaft ver­gleich­bar sind, und für die Gesamt­be­zü­ge von per­sön­lich haf­ten­den Gesell­schaf­tern einer Kom­man­dit­ge­sell­schaft auf Akti­en”.

 

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GF-Altersversorgung: Obergrenze für Pensionsrückstellungen

Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen vor allem klei­ne­rer GmbHs nut­zen die Pen­si­ons­rück­stel­lung in ers­ter Linie dazu, den Gewinn der GmbH zu drü­cken. Für ihre Alters­ver­sor­gung set­zen Sie aber eher auf Immo­bi­li­en, pri­va­te Ver­mö­gens­bil­dung oder eine pri­va­te Ren­te. ACHTUNG: Wer dennoch … 

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Volkelt-Brief 41/2016

Volkelt-FB-01Pflicht­ver­si­che­rung: Geschäfts­füh­rer schon wie­der im Visier der DR-Prü­fer + Finan­zen: Bar­geld-Ober­gren­ze kommt in Sicht­wei­te + Nachfolge/Erbschaft: Den Gesell­schafts­ver­trag jetzt prü­fen und nach­bes­sern + Haf­tung: Geschäfts­füh­rer muss Lohn­steu­er­an­mel­dung prü­fen und gekürz­te Lohn­aus­zah­lun­gen bele­gen + GmbH-Finan­zen: För­der­mit­tel für struk­tur­schwa­che Regio­nen im Wes­ten + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Schei­dungs­fol­ge­kos­ten kei­ne außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung + BISS

 

 

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Finanzen: Bargeld-Obergrenze kommt in Sichtweite

Unter­neh­men mit 25 Geschäfts­rei­sen pro Monat kön­nen nach Schät­zun­gen jähr­lich ca. 3.500 € an Ver­wal­tungs­kos­ten ein­spa­ren, wenn nicht mehr mit Bar­geld abge­rech­net wird. Soweit die eine Sei­te der Medail­le. Dage­gen steht: Bran­chen, in denen ger­ne mit Bar­geld gezahlt wird (Kfz, Schmuck, Kunst), sind nicht beson­ders gut dar­auf zu spre­chen, wenn der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter den Bar­geld-Ver­kehr regu­lie­ren will.

Zuletzt hat­te das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um geprüft, ob .. 

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Volkelt-Brief 18/2016

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Neu­es Urteil nennt kon­kre­te GF-Pflich­ten + Stress-Job „Geschäfts­füh­rer“: Neu­es­te Erkennt­nis­se zum Stress­ab­bau + GmbH-Finan­zen: 0‑Zins blo­ckiert Fir­men-Ver­käu­fe – was tun? + Neu­es BGH-Urteil: Der GmbH-Gesell­schaf­ter hat Stimm­rechts-Hoheit + Neu­es BGH-Urteil: Der Gesell­schaf­ter hat Stimm­rechts-Hoheit + GmbH-Recht: Neue Urtei­le zur „Gesell­schaft­er­lis­te“ + GF-Finan­zen: Gehalts-Ober­gren­ze wird Wahl­kampf­the­ma + Mit­ar­bei­ter: Ers­te Schlupf­lö­cher im AGGBISS

 

 

 

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GF-Finanzen: Gehalts-Obergrenze wird Wahlkampfthema

Gegen das schlech­te Abschnei­den bei den Land­tags­wah­len ver­sucht die SPD neue The­men zu beset­zen. Wie schon im Bun­des­tags­wahl­kampf 2013 wird die Mana­ger-Gehalts­de­bat­te gepuscht – die Dis­kus­sio­nen um die Boni-Ansprü­che des (gestrau­chel­ten) VW-Vor­stand lie­fern dazu der­zeit das pas­sen­de PR-Umfeld. 2013 waren SPD und GRÜNE mit der For­de­rung nach einer Gehalts­ober­gren­ze von 500.000 € ange­tre­ten. Das soll­te zunächst nur für Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de in öffent­lich-recht­li­chen Unter­neh­men gelten. …