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Leiharbeit: Mit den neuen Vorgaben lässt sich arbeiten

Die Rah­men­be­din­gun­gen für die neu­en Vor­schrif­ten zur Leih­ar­beit ste­hen. Aus Unter­neh­mer­sicht erfreu­lich: Im Grund­satz bleibt das Instru­ment zur dyna­mi­schen Kapa­zi­täts­an­pas­sung und fle­xi­blen Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on für Unter­neh­mer erhal­ten. Es bleibt mög­lich, mit Leih­ar­beit Arbeits­kos­ten ein­zu­spa­ren (Equal Pay nach 9 Mona­ten, Ein­stel­lungs­ver­pflich­tung nach 18 Mona­ten). Es gel­ten lan­ge Über­gangs­fris­ten bis zu einer voll­stän­di­gen Umset­zung der neu­en Rah­men­be­din­gun­gen. Anders bei den Werk­ver­trä­gen: Hier wird es – ähn­lich den Rege­lun­gen zur Schein­selb­stän­dig­keit – deut­lich stren­ge­re Abgren­zungs-Kri­te­ri­en geben und – was in der Pra­xis stär­ker ins Gewicht fällt – noch inten­si­ve­re Kon­trol­len geben (Zoll). Der Betriebs­rat muss über bestehen­de und neue Werk­ver­trä­ge infor­miert werden. … 

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Volkelt-Brief 29/2015

Volkelt-NLNach­fol­ge: Wie Sie Ihre GmbH „klein” rech­nen + Min­dest­lohn: Haf­tung für Dritt­fir­men gestri­chen – Ent­sen­de-Haf­tung bleibt TÜV/Silikon: Was ist eine Zer­ti­fi­zie­rung noch wert? + Erb­schaft­steu­er: Kei­ne Rück­wir­kung – schnel­les Han­deln kann noch loh­nen + GmbH-Finan­zen: Im 4. Quar­tal wird das Geld wie­der teu­rer + Ver­fah­rens­recht: Gewinn-Hin­zu­schät­zun­gen kön­nen Sie gericht­lich prü­fen + GmbH-Steu­ern: Finanz­amt darf nicht Mani­pu­lie­ren +  BISS

 

 

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Mindestlohn: Neue Verordnung bringt 2 kleine Verbesserungen

1. Erhält der Arbeit­neh­mer in den letz­ten 12 Mona­ten monat­lich mehr als 2.000 € brut­to (gefor­dert: 1.900 €), ent­fällt die Doku­men­ta­ti­ons­pflicht für die Arbeitszeiten.

2. Arbeit­ge­ber­haf­tung bei Beauf­tra­gung eines Unter­neh­mens: Der Auf­trag­ge­ber haf­tet nicht – bzw. nur in ganz weni­gen Ausnahmen.

Für Sai­son­be­schäf­tig­te im gewerb­li­chen Bereich gilt wei­ter­hin die Auf­zeich­nungs­pflicht bis zur Ein­kom­mens­schwel­le von 2958 €. Für Mini- und Midi-Job­ber bleibt die Auf­zeich­nungs­pflicht in vol­lem Umfang bestehen.

Das BMAS wird das per Ver­ord­nung so regeln.

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Betriebliche Altersversorgung: Mehr Anreize auch für kleinere Firmen

Die Neu­aus­rich­tung der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (bAV) kommt in Fahrt. Nach Arbeits­mi­nis­te­rin Andrea Nah­les (SPD) kom­men jetzt auch Vor­schlä­ge von den Gewerk­schaf­ten und der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (vgl. Nr. 13/2015). Im Kern geht es dar­um, die bAV auch für die Mit­ar­bei­ter in klei­ne­ren Unter­neh­men attrak­ti­ver zu machen. … 

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Bürokratie: Änderungsverordnung soll Arbeitsstättenverordnung retten

Bereits im Okto­ber hat­te das Bun­des­ka­bi­nett die Über­ar­bei­tung der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung nach den Vor­ga­ben der Koali­ti­ons­ver­ein­ba­rung gebil­ligt. Aller­dings waren die kon­kre­ten Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen der Ver­ord­nung auf Kri­tik der Arbeit­ge­ber gesto­ßen. Z. B. Punk­te wie: Aus­stat­tung der Pau­sen­räu­me, Vor­ga­ben für Arbeits­plät­ze, Vor­ga­ben für Tele­ar­beits­plät­ze, abschließ­ba­re Spin­de für die Mit­ar­bei­ter usw. Unter­des­sen ist man bereit, büro­kratische Aus­wüch­se zu kor­rigieren.

Risi­ko:

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Mindestlohn: Nahles gibt (noch) nicht nach

Nach den Gas­tro­no­mie-Betrie­ben, Logis­tik- und Bus-Unter­neh­men, Taxi­fah­rern und den Mini­job-Bran­chen, wachen jetzt auch die ers­ten Kom­mu­nen, Par­tei-Geschäfts­stel­len Über­set­zungs-Büros, auch Wer­be- und Event-Agen­tu­ren – um nur eini­ge der betrof­fe­nen Arbeit­ge­ber kon­kret zu benen­nen – auf: Der Min­dest­lohn und (fast noch mehr) die Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten machen den Unter­neh­men flä­chen­de­ckend zu schaf­fen. Dabei sind das ledig­lich die Vor­bo­ten „eines sozi­al­po­li­ti­schen Expe­ri­ments mit unge­wis­sem Aus­gang“ – wie die Ein­füh­rung des Min­dest­lohns vom Sach­verständigen­rat zur Begut­ach­tung der gesamt­wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on beti­telt wur­de. Das Expe­ri­ment wird die Deut­sche Wirt­schaft min­des­tens 900 Mio. EUR kos­ten (vgl. Nr. 2/2015).

Unter­des­sen meh­ren sich die Stim­men, die …