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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 27/2019

Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: Neu­es BGH-Urteil zum „Abschluss auf Zeit” + Anti-Kri­sen-Stra­te­gie: Neu­es Kapi­tal, run­ter mit den Lohn­kos­ten + Digi­ta­les: So nut­zen Sie die Platt­for­men der Gro­ßen für Ihr Export­ge­schäft Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Juli 2019 Geschäfts­füh­rer pri­vat: Urteils-Cha­os um „Han­dy-Anfas­sen” im Auto Geschäfts­füh­rer pri­vat: Fir­men­wa­gen wei­ter ohne Tem­po­li­mit War­nung: Fal­sche E‑Mails vom Bun­des­fi­nanz­hof + GF/Recht: Haf­tung des Geschäfts­füh­rers bei „Griff in die Kas­se” + GmbH/Steuern: Neue Vor­schrif­ten zum Umgang mit (elek­tro­ni­schen) Belegen

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Neues BGH-Urteil zum „Abschluss auf Zeit”

Durch­aus üblich ist es, mit dem Geschäfts­füh­rer einen befris­te­ten Anstel­lungs­ver­trag mit Ver­län­ge­rungs­op­ti­on abzu­schlie­ßen. Z. B. auf 3 oder 5 Jah­re – wie es in vie­len Kon­zer­nen für die Geschäfts­füh­rer der Toch­ter­ge­sell­schaf­ten gehand­habt wird. Erreicht der Geschäfts­füh­rer in die­ser Zeit die ver­ein­bar­ten Zie­le, steht einer Ver­trags­ver­län­ge­rung in der Regel nichts im Wege. Wird der Ver­trag nicht ver­län­gert, endet das Anstel­lungs­ver­hält­nis. Das ist recht­lich nicht zu beanstanden.

Anders liegt der Fall, wenn … 

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Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: So viel Befristung müssen Sie akzeptieren

Nur noch sel­ten wer­den Geschäfts­füh­rer „auf Lebens­zeit” oder unbe­fris­tet ange­stellt. In den vie­len Ver­trä­gen ist eine Lauf­zeit (3,5 oder 10 Jah­re) – mit Ver­län­ge­rungs­op­ti­on – ver­ein­bart. In den meis­ten Ver­trä­gen ist dar­über hin­aus ein fes­tes Aus­schei­dens­al­ter (zum 65. oder 67. Lebens­jahr) ver­ein­bart. Mit sol­chen Rege­lun­gen sol­len unter­schied­li­che Ziel­set­zun­gen erreicht wer­den, z. B. um Leis­tungs­zie­le zu errei­chen oder um eine Nach­fol­ge­re­ge­lung recht­zei­tig umzu­set­zen. Dazu gibt es ein neu­es Urteil des Ober­lan­des­ge­richts (OLG) Hamm, das wich­tig ist für …