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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 32/2016

Volkelt-FB-01Inne­hal­ten: Über den Zusam­men­hang von Angst und Geschäft + Steu­ern: Umsatz­steu­er auf Finanz-Trans­ak­tio­nen dau­ert + Nach­ge­tre­ten: Der Neue sucht nach Feh­lern sei­nes Vor­gän­gers + Ent­sen­de-Richt­li­nie: Bil­lig-Job­ber vor end­gül­ti­gem Aus + Mit­ar­bei­ter: EU will Dress-Code-Beschrän­kun­gen + Kon­zer­ne: BFH prüft Regeln zur Organ­schaft + GmbH-Recht: Nächs­te Run­de im Fall Tön­nies + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Maß­nah­men gegen ein Fahr­ver­bot + BISS

 

 

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Umsatzsteuer auf Finanz-Transaktionen dauert

Wenn Sie als Geschäfts­füh­rer Rück­la­gen der GmbH oder Ihr pri­vat Ange­spar­tes auf den Finanz­märk­ten Gewinn brin­gend anle­gen wol­len, müs­sen Sie auch in den nächs­ten Jah­ren nicht befürch­ten, dass Sie beim Kauf oder Ver­kauf Trans­ak­ti­ons­steu­er (GTT) zah­len müs­sen. Laut Finanz­mi­nis­ter Schäub­le wird Deutsch­land einer sol­chen Besteue­rung nur zustim­men, wenn eine sol­che Rege­lung auf der Grund­la­ge einer G20-Ver­stän­di­gung kommt. Bis­her war noch nicht ein­mal eine Ver­stän­di­gung im G7-Kreis mög­lich und auch in der EU sind unter­des­sen nur noch 9 Mit­glieds-Staa­ten Steu­er-Befür­wor­ter. Die EU-Kom­mis­si­on will eine Trans­ak­ti­ons­steu­er von 0,1 % auf den Han­del mit Akti­en und Anlei­hen und von 0,01 % auf Finanz­pro­duk­te erhe­ben, die auf Wert­pa­pie­ren auf­bau­en (Deri­va­te). …