Kategorien
Volkelt-Briefe

GroKo-Pläne: 45 Mitarbeiter sind die kritische Schwelle

Zu den Auf­ga­ben der stra­te­gi­schen Geschäfts­füh­rung gehört es, Ablauf und Orga­ni­sa­ti­on des Geschäfts­be­triebs zu pla­nen. Aus guten Grün­den – sei es aus haf­tungs- und steu­er­recht­li­chen Über­le­gun­gen (Betriebs­auf­spal­tung), aus unter­schied­li­chen unter­neh­me­ri­schen Betei­li­gungs-Inter­es­sen (GmbH & Co. KG, KGaA), aus bilan­zi­el­len Über­le­gun­gen („Klei­ne” GmbH < 50 Mit­ar­bei­ter) oder unter arbeits­recht­li­chen Gesichts­punk­ten (Mit­be­stim­mung, Kün­di­gungs­schutz < 10 Mit­ar­bei­ter, Betriebsrat).

Das ist legi­tim, zuläs­sig und betriebs­wirt­schaft­lich ange­sagt. Z.. B., indem ein­zel­ne Funk­tio­nen (Cus­to­mer Ser­vices, Ver­trieb, Beschaf­fung usw.) in selb­stän­di­ge Unter­neh­mens­ein­hei­ten aus­ge­la­gert wer­den, um effi­zi­en­ter zu arbei­ten oder zusätz­li­che Geschäfts­fel­der zu bedie­nen. Hier ist es ab sofort wich­tig, für die mit­tel­fris­ti­ge Pla­nung nach vor­ne zu schau­en. Im Zuge der gesetz­li­chen Rege­lung der Teil­zeit­be­schäf­ti­gung wird eine Ände­rung kom­men, die es ab sofort bei der Per­so­nal­pla­nung zu berück­sich­ti­gen gilt. Es geht um den Anspruch auf Rück­kehr auf die ursprüng­lich ver­ein­bar­te Arbeits­zeit. Ent­schei­den­des Kri­te­ri­um ist die Mit­ar­bei­ter­zahl. Laut Koali­ti­ons­ver­trag sind alle Unter­neh­men mit mehr als 45 Mit­ar­bei­term betrof­fen. Kon­kret ver­ein­bart wurde: …