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Haftung: Neues Urteil nennt konkrete GF-Pflichten

Wenn Sie Ihre eige­ne Fir­ma an die Wand fah­ren, beschränkt sich Ihre per­sön­li­che Haf­tung aus Ihrer Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit auf Geset­zes­ver­stö­ße – also z. B. das Vor­ent­hal­ten von Steu­ern oder Sozi­al­bei­trä­gen. Für den Geschäfts­füh­rer ohne Betei­li­gung an der GmbH (Fremd-Geschäf­te­füh­rer) ist die Sache kom­pli­zier­ter. Sie ver­wal­ten frem­des Ver­mö­gen und soll­ten sich dar­auf ein­rich­ten, dass dane­ben auch die Gesell­schaf­ter selbst bei einem Ver­mö­gens­ver­lust gezielt nach Feh­ler suchen – nach Ihren Fehlern. … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 43/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: Buchungs-Luft­num­mern fal­len auf Sie zurück +  Kos­ten­fal­le „Bera­ter“: So set­zen Sie den Rot­stift an + Schnäpp­chen: Fah­ren Sie den Fir­men­wa­gen pri­vat zu Ende + Fuhr­park-Kos­ten: Sprit-Markt­trans­pa­renz funk­tio­niert + Lohn­steu­er: 44-€-Freigrenze gilt nicht für Zukunfts­si­che­rungs­leis­tun­gen + Steu­ern: Fik­ti­ver Ver­äu­ße­rungs­ver­lust zählt nicht + Inter­net: Web­sites – Vor­sicht mit der Kom­men­tar-Funk­ti­on + BISS …