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Bilanzrecht: Große GmbHs müssen Lagebericht erweitern

Ab dem Geschäfts­jahr 2018 müs­sen „lage­be­richts­pflich­ti­gen“ Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ab 500 Mit­ar­bei­tern im Lage­be­richt über Maß­nah­men zur Gleich­stel­lung von Män­nern und Frau­en und zur Ent­gelt­gleich­heit im Unter­neh­men berich­ten (Quel­le: Entg­Tran­spG).

Für die­se GmbHs gilt auch die Frau­en­quo­te im Manage­ment (§ 52 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Ach­tung: Hier läuft die vor­ge­ge­be­ne Frist aus. Danach müs­sen Sie bis zum 30.6.2017 Ziel­vor­ga­ben für die Umset­zung der Frau­en­quo­te in der GmbH defi­niert haben (vgl. dazu Nr. 49/2016).

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GmbH-Steuern: Werden EK-Zinsen Betriebsausgaben?

Zur Sen­kung des deut­schen Han­dels­bi­lanz­über­schus­ses emp­feh­len unter­des­sen zahl­rei­che Volks­wir­te und Finanz-Exper­ten eine Auf­wer­tung und Stär­kung des Inves­ti­ti­ons­stand­or­tes Deutsch­land. Z. B. durch eine Reform der Unternehmens­finanzierung. Danach soll­ten die Eigenkapital­kosten (oder Tei­le der Gewinn­aus­schüt­tung) steu­er­lich genau­so behan­delt wer­den wie die Zin­sen für Fremdkapital.

Inter­es­sant: Die Zin­sen für Eigen­ka­pi­tal wer­den als Betriebs­aus­ga­ben behan­delt und min­dern die Bemes­sungs­grund­la­ge für die Ermitt­lung des steu­er­pflich­ti­gen Gewinns. Dabei wirkt die Maß­nah­me in zwei Rich­tun­gen: Die Eigen­ka­pi­tal-Aus­stat­tung deut­scher Unter­neh­men wür­de nach­hal­tig gestärkt und der Stand­ort Deutsch­land wür­de für aus­län­di­sche Inves­to­ren attraktiver.