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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 51/2019

Aus­sich­ten: Was bleibt, was kommt? Kon­junk­tur: Pro­gno­sen sind nur Pro­gno­sen Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ven: Der Nach­wuchs aus den eige­nen Rei­hen + Digi­ta­les: So schnell geht es jetzt auch wie­der nicht! Per­so­nal: Die Last der Gro­ßen ist die Chan­ce der Klei­nen + Per­for­mance: Geschäfts­füh­rung bleibt ein anspruchs­vol­ler Job

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Volkelt-Brief 47/2018

NEU: „Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung” + Geschäfts­füh­rer-Auf­ga­be: Schwie­ri­ge Mit­ar­bei­ter brau­chen Füh­rung + Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2018: Groß­han­dels-GmbHs pro­fi­tie­ren vom Bau-Boom +  Digi­ta­les: Food – vom Bau­ern­hof zum Bio-Labor + Pflicht­of­fen­le­gung: 185.000 rech­nen mit einem Ord­nungs­geld­ver­fah­ren + Gehalts-Dis­kus­si­on/N­eid­de­bat­te: Die neu­en Regeln für die Vorstands-Vergütung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Achtung: Bestellung zum Geschäftsführer der Tochter-GmbH

Wenn Sie bzw. Ihre GmbH eine 100%ige Toch­ter­ge­sell­schaft grün­den, ist die Mut­ter-GmbH allei­ni­ge Gesell­schaf­te­rin der Toch­ter-GmbH. Rechts­fol­ge: Als gesetz­li­cher Ver­tre­ter der Mut­ter-GmbH sind Sie deren Ver­tre­ter in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Toch­ter-GmbH und damit grund­sätz­lich auch wei­sungs­be­rech­tigt gegen­über der Geschäfts­füh­rung der Toch­ter-GmbH. Ist für die Toch­ter-GmbH ein Fremd-Geschäfts­füh­rer bestellt – etwa ein frü­he­rer lei­ten­der Mit­ar­bei­ter – unter­liegt die­ser dem Wei­sungs­recht der Mut­ter-GmbH. Ist ein sog. Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te ver­ein­bart, dann kann der Geschäfts­füh­rer die­se nur mit Zustim­mung der Mut­ter-Gesell­schaft bzw. mit Ihrer Zustim­mung als Geschäfts­füh­rer und Ver­tre­ter der Mut­ter­ge­sell­schaft durchführen.

Üblich ist es, dass … 

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Volkelt-Brief 27/2015

Volkelt-NLImmer schön cle­ver: Kauf/Ver­kauf eines GmbH-Anteils mit Vor­ver­trag (let­ter of intent) + Kar­tell­ver­ge­hen: Kei­ne Stra­fen nach Neu­ord­nung der Geschäf­te + Mit­be­stimm­te GmbH: Die Frau­en­quo­te gilt auch für das Manage­ment + Geschäfts­füh­rer im Bei­rat: Ver­net­zen Sie sich mit Geschäfts­part­nern + Kor­rek­tu­ren: Nach­trag zur elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung  + Ver­kauf eines Kom­ple­men­tär-Anteils: Schau­en Sie dem FA auf die Fin­ger + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Finanz­amt darf Vor­sor­ge nicht  bestra­fen +  BISS

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Steuer-TIPP: So sparen Sie Gewerbesteuer

Wer­den die Geschäf­te der GmbH (GmbH & Co. KG) von meh­re­ren Geschäfts­füh­rern von meh­re­ren Betriebs­stät­ten aus geführt, muss das Finanzamt … 

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Risiko-Minimierung: Der Justitiar im Geschäftsführungs-Team

9 der 50 größ­ten US-Fir­men wer­den inzwi­schen von Juris­ten geführt. Vor­teil:

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Führungsqualitäten: Was können wir von „Stromberg” lernen?

Laut For­sa-Stu­die sind 95 % der Füh­rungs­kräf­te (auch: Geschäfts­füh­rer) über­zeugt davon, dass sie ihren Job rich­tig machen. Aber nur 15 % der Geführ­ten tei­len die­se Ansicht. Die übri­gen 85 % sind mit ihren Chefs unzu­frie­den. Dazwi­schen …

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Geschäftsführungs-Sprecher und Stellvertreter werden nicht ins Handelsregister eingetragen

In Anleh­nung an inter­na­tio­na­les Gesell­schafts­recht und moder­ne Unter­neh­mens­füh­rung (Manage­ment-Board) gehen immer mehr mit­tel­stän­di­sche GmbHs dazu über, das Geschäfts­­­­füh­rungs-Gre­mi­um arbeits­tei­lig zu orga­ni­sie­ren. Ähn­lich dem AG-Vor­stand­s­­vor­sit­zen­den wird so ein Vor­sit­zen­der bzw. ein Stell­ver­tre­ter des Vor­sit­zen­den mit ent­spre­chen­den Rech­ten und Pflich­ten ein­ge­rich­tet. Nach aktu­el­ler Recht­spre­chung wer­den sol­che Funk­tio­nen aber nicht in das Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen (OLG Mün­chen, Urteil vom 5.3.2012, 31 Wx 47/12).

Für die Pra­xis: Im Innen­ver­hält­nis sind die­se Gestal­tun­gen aber rechts­wirk­sam. Dazu not­wen­dig ist aber eine ent­spre­chen­de Aus­ge­stal­tung des Gesell­schafts­ver­tra­ges. U. U. genügt eine sol­che Rege­lung im Rah­men einer Geschäfts­ord­nung, die als Bestand­teil im Gesell­schafts­ver­trag ver­an­kert ist. Zu beach­ten ist aber die gesetz­li­che Ver­tre­tungs­macht des Geschäfts­füh­rers, die ihm laut GmbH-Gesetz bzw. mit der Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter zusteht.