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Volkelt-Briefe

Fall „Schlecker“: Unternehmer müssen Vermögenssphären abgrenzen

Eines zeigt der Fall des Unter­neh­mers Anton Schle­cker über­deut­lich: Die unkla­re Abgren­zung der Ver­mö­gens­sphä­ren zwi­schen pri­vat und geschäft­lich wird dem Unter­neh­mer und sei­ner Fami­lie immer mehr zum Verhängnis.Mit der Kon­struk­ti­on einer sog. haf­tungs­of­fe­nen Gesell­schafts­form hat sich der Unter­neh­mer ganz bewusst für eine Gestal­tung sei­ner geschäft­li­chen Akti­vi­tä­ten ent­schie­den, die im Kri­sen­fall – wie jetzt – unver­meid­lich auch zu einem Zugriff auf gro­ße Tei­le des ver­meint­lich pri­va­ten Ver­mö­gens juris­tisch mög­lich macht. Die­sen Preis zahl­te der Unter­neh­mer, weil er den direk­tes­ten Ein­fluss auf alle geschäft­li­chen Ent­schei­dun­gen neh­men woll­te (und wahr­schein­lich neh­men muss­te). Er brauch­te sich auf kei­ner Ebe­ne mit Auf­sichts­gre­mi­en oder ope­ra­ti­ven Geschäfts­füh­rern abzu­spre­chen oder arran­gie­ren. Er muss­te kei­ne Form­vor­schrif­ten für Vor­ga­ben (Wei­sungs­recht über die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen even­tu­ell mit Abspra­chen mit Ehe­gat­ten) ein­hal­ten und konn­te jeder­zeit in allen Ange­le­gen­hei­ten „durch­re­gie­ren“. Selbst die Diver­si­fi­zie­rung der ein­zel­nen Schle­cker-Akti­vi­tä­ten (Logis­tik, Immo­bi­li­en, Ver­trieb, Fili­al­ge­schäft) konn­te den Zugriff auf das Pri­vat­ver­mö­gen nicht ver­hin­dern. Das Kon­glo­me­rat aus per­sön­lich haf­ten­den Gesell­schafts­for­men mit Pri­vat-Dar­le­hen und Bürg­schaf­ten konn­te zu kei­nem Zeit­punkt eine kla­re Abgren­zung der Ver­mö­gens­sphä­ren garantieren.

Die meis­ten Unter­neh­mer wickeln ihre Geschäf­te über Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ab und las­sen sich ent­spre­chend bera­ten, wel­che Geschäftsmodelle …

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Volkelt-Brief 27/2012

The­men heu­te: Da stau­nen Ihre Besu­cher – Kun­den­ori­en­tie­rung fängt beim Park­platz an + Fir­men Hot­line und Kun­den-Tele­fon: Die neu­en Vor­schrif­ten für War­te­schlei­fen + Boni­täts­prü­fung: Dop­pel­te Kon­trol­le schützt vor Über­ra­schun­gen – eine simp­le Idee aus der Pra­xis + Urlaubs-Aus­hil­fen: Was geht und was nicht geht + Vor­sicht: Damit die Vor­streu­er nicht ver­lo­ren geht + Finan­zen: Alte Kon­to-Num­mern blei­ben bis 2016 – auch das Last­schrift­ver­fah­ren brau­chen Sie nicht umzu­krem­peln + BISS (heu­te: Schäub­le: Fein­schme­cker und Big-Brot­her-Award-Preis­trä­ger)  …

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Volkelt-Brief 26/2012

The­men heu­te: EnBW-Kauf – Geschäfts­füh­rer dür­fen sich sol­che Feh­ler nicht leis­ten + Unter­neh­mens­kauf: So machen Sie es als Geschäfts­fü­her rich­tig + Geschäfts­füh­rer-Urlaub: Gute Vor­be­rei­tung schützt vor Pan­nen + Pflicht-Offen­le­gung: Toch­ter-GmbHs sind nicht auto­ma­tisch befreit + Recht: Gesell­schaft­er­lis­te bestimmt pber Stimm­recht + BISS

 

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Unternehmenskauf: So machen Sie es als Geschäftsführer richtig

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH haben Sie zwar ein weit rei­chen­des Hand­lungs­er­mes­sen (vgl. § 43 GmbH-Gesetz) – im Ver­gleich zum Ex-Lan­des­re­gie­rungs-Chef Map­pus sogar ein deut­lich grö­ße­res. Für wirt­schaft­li­che Fehl-Ent­schei­dun­gen, die Sie für die GmbH tref­fen, haf­ten Sie danach nicht oder nur im Aus­nah­me­fall per­sön­lich. Dazu gibt es aber kei­ne all­ge­mein­gül­ti­gen Richt­li­ni­en. Klagt aber ein Gesell­schaf­ter z. B. wegen Vermögensverlust, …

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Frankreich macht ernst: Höchstgrenzen für Geschäftsführer-Gehälter

Wie schnell aus poli­ti­schen Über­le­gun­gen ganz prak­ti­sche gesetz­li­che Ein­grif­fe wer­den, zei­gen uns jetzt auch die Fran­zo­sen. Kurz nach der Amts­über­nah­me macht Prä­si­dent Hol­lan­de Nägel mit Köp­fen: Die Gehäl­ter der Geschäfts­füh­rer von staat­li­chen Unter­neh­men wer­den auf 450.000 € im Jahr ge­deckelt. Die Rege­lung soll noch in 2012, spä­tes­tens aber in 2013 umge­setzt wer­den. Auch Abfin­dungs­zah­lun­gen und Zusatz­leis­tun­gen wer­den regu­liert. Bereits seit 2008 gibt es auch hier­zu­lan­de Pläne …

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Geschäftsführer muss Firmenwagen nicht sofort stehen lassen

Selbst wenn der Geschäfts­füh­rer frist­los gekün­digt wird, gilt das noch lan­ge nicht für den Dienst­wa­gen. Gibt es hier­zu kei­ne aus­drück­li­che Ver­ein­ba­rung im Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag, kann er den Dienst­wa­gen zumin­dest noch …

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Volkelt-Brief 24/2012

The­men heu­te: Der steu­er­freie Por­sche-Deal von VW – Steu­er­ge­stal­tungs-Rat vom Exper­ten lohnt + Kar­tell-Vefah­ren wird immer undurch­sich­ti­ger – Jetzt gibt es eine öffent­li­che Anschwärz-Sei­te + BGH-aktu­ell: Geschäfts­füh­rer muss sich pro­fes­sio­nel­le Kri­sen-Bera­tung ein­ho­len und den Ver­fah­rens­ver­lauf kon­trol­lie­ren + Steu­er­be­ra­ter muss auf vGA-Risi­ko hin­wei­sen – sonst haf­tet er + Wie gehabt: Kei­ne steu­er­be­güns­tig­ten Zuschlä­ge für den Geschäfts­füh­rer + BISS

 

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Keine steuerbegünstigten Sonn- und Feiertagszuschläge für den Gesellschafter-Geschäftsführer

Laut BFH hat der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer grund­sätz­lich kei­nen Anspruch auf die steu­er­li­che Aner­ken­nung von an ihn gezahl­ten Zuschlä­gen für Sonn- und Fei­er­tags­ar­beit (BFH, Urteil vom 27.3.2012, VIII R 27/09).

Für die Pra­xis:

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Finanzbehörden scheitern mit Begrenzung der Pensionszusage bis zur gesetzlichen Höchstrente

Das Finanz­amt bewer­te­te die Zufüh­run­gen zur Pen­si­ons­rück­stel­lung für einen Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tun­gen, soweit sie über …

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Ressort-Geschäftsführer: Um die Zahlenakrobatik kommen Sie nicht herum

Sind meh­re­re Geschäfts­füh­rer bestellt, wer­den Res­sorts ver­ge­ben. Dabei wer­den Buch­füh­rung, Rech­nungs­we­sen, Steu­ern und Bilanz dem kauf­män­ni­schen Geschäfts­füh­rer über­tra­gen. Auch wenn das so ver­ein­bart ist, muss sich jeder res­sort­frem­de Geschäftsführer …