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Volkelt-Brief 29/2019

Ner­vi­ge Mit­ar­bei­ter: Wie umge­hen mit der Smart­phone-Sucht? + Neu­aus­rich­tung des Geschäfts­mo­dells: So geht exter­ne Bera­tung Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (XII) + Nach­fol­ge: Vor­sicht bei der Über­tra­gung von GmbH-Antei­len mit Grund­ver­mö­gen + GmbH/Marketing: Nächs­te Run­de um Influen­cer-Wer­bung Neben­job: Geschäfts­füh­rer im Auf­sichts­rat darf kei­ne Mehr­wert­steu­er berech­nen Büro­kra­tie: KSV-Bei­trag bleibt 2020 unver­än­dert + GF/Ausscheiden: Vage Zusa­ge auf Abfin­dung für den Geschäfts­füh­rer ist „bin­dend” + Zah­len: GmbH und UG wei­ter auf dem Vormarsch

 

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Volkelt-Brief 27/2019

Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: Neu­es BGH-Urteil zum „Abschluss auf Zeit” + Anti-Kri­sen-Stra­te­gie: Neu­es Kapi­tal, run­ter mit den Lohn­kos­ten + Digi­ta­les: So nut­zen Sie die Platt­for­men der Gro­ßen für Ihr Export­ge­schäft Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Juli 2019 Geschäfts­füh­rer pri­vat: Urteils-Cha­os um „Han­dy-Anfas­sen” im Auto Geschäfts­füh­rer pri­vat: Fir­men­wa­gen wei­ter ohne Tem­po­li­mit War­nung: Fal­sche E‑Mails vom Bun­des­fi­nanz­hof + GF/Recht: Haf­tung des Geschäfts­füh­rers bei „Griff in die Kas­se” + GmbH/Steuern: Neue Vor­schrif­ten zum Umgang mit (elek­tro­ni­schen) Belegen

 

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Volkelt-Brief 25/2019

Abspra­chen mit der Kon­kur­renz: Risi­ken ken­nen und nicht klein bei­geben + Stra­te­gien gegen die Kri­se: Ein neu­es Geschäfts­mo­dell – JA, wenn die Gesell­schaf­ter mit­ma­chen! + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (IX) + Som­mer 2019: Ein paar Tipps für den Chef zum Abspan­nen GF/Recht: Anspruch auf Pen­si­ons­zu­sa­ge nur mit Gesell­schaf­ter­be­schluss + Fak­ten: Digi­tal nur Mit­tel­maß + Steu­ern: Geschäfts­füh­rer-Fir­men-Fahr­rad und Pri­vat­nut­zung GF/Recht: Ände­rung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­tra­ges + Inter­net-Wer­bung: Zwi­schen legal und illegal

 

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Volkelt-Brief 22/2019

Neue Geschäfts­mo­del­le: „Da hät­ten wir auch drauf kom­men kön­nen …” + BGH aktu­ell: Über­prü­fen Sie jetzt Ihre Res­sort-Ver­ein­ba­rung + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (VIII) + GF-Auf­ga­be „Moti­va­ti­on“: Feed­back statt zwi­schen Tür und Angel + Vor Gericht: Geschäfts­füh­rer hat Anspruch auf Ver­dienst­aus­fall + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge wird am 30.9. ver­han­delt + Prak­ti­kan­ten: Kein Anspruch auf Min­dest­lohn bei Unterbrechung

 

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Bagatellvergehen: Auch Geschäftsführer können stolpern

Dass Mit­ar­bei­ter bei Baga­tell-Ver­ge­hen gekün­digt wer­den kön­nen, hat sich unter­des­sen her­um­ge­spro­chen und hat sicher­lich auch eine gewis­se Prä­ven­tiv­wir­kung ent­fal­tet. Aber auch als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie bei ver­meint­li­chen Klei­nig­kei­ten auf­pas­sen. Ist das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zwi­schen den Gesell­schaf­ter und dem (Fremd-) Geschäfts­füh­rer erst ein­mal gestört, wer­den in der Regel auch klei­ne Ver­ge­hen auf die Gold­waa­ge gelegt.

Bei­spie­le: …

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GF-Job: Wie halten Sie es mit Know-How, Aus- und Weiterbildung

Zunächst ein­mal vie­len Dank an die Kollegen/Innen, die sich an unse­rer Befra­gung zur Arbeits­be­las­tung der Geschäfts­füh­rung betei­ligt haben (vgl. Nr. 9/2019). Die Ergeb­nis­se sind wenig über­ra­schend und bestä­ti­gen, dass Geschäfts­füh­rer deut­lich mehr Ein­satz brin­gen müs­sen als es von den meis­ten ange­stell­ten Mit­ar­bei­tern erwar­tet wer­den kann. Zwei von drei Geschäfts­füh­rern arbei­ten täg­lich 10 und mehr Stun­den. Das ist eine Dau­er­be­las­tung, die sich zwar nicht sofort, aber mit fort­schrei­ten­dem Alter bemerk­bar machen wird.  Fast jeder fünf­te Kollege/In arbei­tet Tag für Tag mehr als 12 Stun­den. Dazu kom­men regel­mä­ßi­ge Abend­ter­mi­ne. Jeder zwei­te Kollege/in ist min­des­tens ein­mal in der Woche abends für die GmbH gefor­dert.  Dazu kom­men Ter­mi­ne am Wochen­en­de. Jeder fünf­te Kollege/In ist zusätz­lich regel­mä­ßig an den Wochen­en­den für die GmbH unterwegs.

The­ma „Erreich­bar­keit”: Fast alle Kollegen/Innen sind – jeden­falls soweit sich dies mög­lich ermög­li­chen lässt – jeder­zeit erreich­bar. Die hohe Belas­tung wirkt sich auch in Sachen Urlaub aus. Jeder fünf­te Kollege/In kann sich gera­de ein­mal 10 Tage Abwe­sen­heit bzw. Urlaub im Jahr leis­ten. Schwa­cher Trost: Die Mehr­zahl der Kollegen/Innen (55 %) gön­nen sich 20 freie Tage und mehr im Jahr – aller­dings ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Kollegen/Innen auch in die­ser Zeit „jeder­zeit erreich­bar” sind.

Nut­zen Sie die bevor­ste­hen­de war­me Jah­res­zeit dazu, so oft wie mög­lich Licht und Luft zu tan­ken. Allei­ne die­sem Effekt wird bereits gesund­heits­för­dern­de Wir­kung zuge­schrie­ben. Lei­der nutzt der Appell „weni­ger zu arbei­ten” oder „mehr an sich zu den­ken” nur in den sel­tens­ten Fällen.

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Volkelt-Brief 14/2019

Geschäfts­füh­rer-Job: Grund­ren­te ver­sus GF-Pflicht­ver­si­che­rung – was kommt? + Feh­ler, Män­gel, Scha­dens­fäl­le: Die Geschäfts­füh­rung ist gefor­dert Digi­ta­les: Neue Ideen für die Per­so­nal-Akqui­se Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten April 2019 Büro­kra­tie: Zoll mel­det immer mehr Min­dest­lohn-Ver­stö­ße +  Gehalt/Finanzen: DAX-Gehäl­ter stie­gen 2018 um 3.6 % + GmbH/Recht: Zum Streit­wert um die Aktua­li­sie­rung der Gesell­schaft­er­lis­te + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Zu schnell unterwegs

 

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GF-Jobwechsel: Neue Rechtslage zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

Wer von den Kollegen/Innen zu Jah­res­be­ginn eine neue Job-Her­aus­for­de­rung ange­nom­men hat, ist gut bera­ten, sei­ne nach­ver­trag­li­chen Pflich­ten aus dem alten Anstel­lungs­ver­trag ein­zu­hal­ten. In der Regel sind saf­ti­ge Ver­tragstra­fen fäl­lig, wenn gegen das nach­ver­trag­li­che Wett­be­werbs­ver­bot ver­sto­ßen wird. Die Bereit­schaft der Unter­neh­men, sol­che Stra­fen durch­zu­set­zen, ist aus­ge­spro­chen hoch und der Ver­stoß als sol­cher ist auch nicht dazu geeig­net, Ihr per­sön­li­ches Renom­mee zu erhö­hen. Es ist also kei­ne Opti­on, es dar­auf ankom­men zu lassen.

Für die Kollegen/Innen, die der Mei­nung sind, dass ihr Wett­be­werbs­ver­bot zu weit greift (Berufs­ver­bot), gibt es ein neu­es Urteil des OLG München: … 

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Volkelt-Brief 01/2019

GF-Haf­tung: Kei­ne Risi­ko-Ent­schei­dun­gen ohne exter­nes Know-How + GmbH-Pla­nung 2019: Die wich­tigs­ten Plan­da­ten im Über­blick + Digi­ta­les: Wann braucht Ihre GmbH einen Digi­ta­li­sie­rungs­be­auf­trag­ten?  +  Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Janu­ar 2019 + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Steu­er­erklä­run­gen und Rück­zah­lung 2018 + ACHTUNG: DRV prüft Son­der­zah­lun­gen an Mini- und Midi-Job­ber + Neu­es Urteil: Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer-Ehen mit gro­ßem Alters­un­ter­schied + Mar­ke­ting: Uner­laub­te Tele­fon-Akqui­se kos­tet bis zu 300.000 EUR

 

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GF-Haftung: Keine Risiko-Entscheidung ohne externes Know-How

So viel exter­nen Bera­tungs­be­darf wie bei der Bun­des­wehr – immer­hin über 200 Mio. EUR pro Jahr –  muss es zwar nicht sein. Aber: