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VOLKELTs Wochen-Briefing 24/2021

Das lässt auf­hor­chen: Es meh­ren sich die Anzei­chen dafür, dass die EZB von ihrer Nied­rig­zins­po­li­tik abrückt. Wenn Alles teu­rer wird, war­um dann nicht auch der Preis für´s Geld. Aber rea­lis­tisch blei­ben: Vor 2022 wird das nicht kom­men. Unter­neh­men, die bil­li­ges Geld brau­chen, soll­ten also nicht mehr lan­ge war­ten und mög­lichst lan­ge Zins­bin­dung ver­ein­ba­ren … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die Themen …

Equal Pay: Gilt jetzt auch für „gleich­wer­ti­ge” Arbeit

Geschäftsführer/Compliance: Ihre neu­en Pflich­ten nach der Außen­wirt­schafts­ver­ord­nung (AWV)

Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Schat­ten­bo­xen um die Mindeststeuer

Digi­ta­les: Den Arzt in der Hosentasche

Geschäftsführer/Compliance: Ver­stö­ße gegen (Coro­na-) Regeln sind Chefsache

GmbH/Recht: Zustim­mungs­pflicht zur Auf­lö­sung einer Gesellschaft

GmbH/Lohnkosten: Anspruch auf einen Bonus ohne kon­kre­te Zielvereinbarung

Steu­ern pri­vat: Bes­se­re Ver­lust­ver­rech­nung für Aktiengeschäfte

GmbH/Steuern: Ver­schmel­zung mit einer Verlustgesellschaft

Klei­ne­re Unter­neh­men: Grö­ße­re finan­zi­el­le Probleme

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LeseTIPP

Ama­zon Unbound: Brad Stone beschreibt den unauf­halt­sa­men Auf­stieg des Kon­zern und wie Jeff Bezos das mäch­tigs­te Unter­neh­men der Welt erschaf­fen hat. Auch der umstrit­te­ne Füh­rungs­stil des Grün­ders und Mil­li­ar­därs wird detail­liert nach­ge­zeich­net. > Inter­es­siert?

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VOLKELTs Wochen-Briefing 03/2021

 

span­nend wie ein Kri­mi: Das Han­dels­blatt-Team hat  Mar­kus Braun, Ex-Wire­card-CEO., por­trä­tiert und den Auf­stieg und Zer­fall eines Unter­neh­mens gut recher­chiert nach­ge­zeich­net – Tho­mas Mid­del­hoff lässt grü­ßen, von der Cote d´Azur. Dage­gen sind die Pro­ble­me mit­tel­stän­di­scher Geschäfts­füh­rer … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die The­men:

  • GF in der kom­mu­na­len GmbH: Was die Öffent­lich­keit wis­sen darf
  • GmbH-Recht: Kor­rek­te Beschluss­fas­sung in Corona-Zeiten
  • Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Mit Voll­dampf voraus
  • Digi­ta­les: Mit dem Chat­bot gegen die Warteschleife
  • D & O gegen die Haf­tung: So che­cken Sie die Versicherungs-Police
  • GmbH/Steuern: Vor­aus­set­zun­gen der Organschaft
  • Büro­kra­tie: Zusätz­li­che Mel­de­pflicht für GmbH/UG
  • GmbH/Finanzen: Ver­lust statt Umsatzrückgang
  • Schlacht­hof-Geschäfts­füh­rer: Geld­stra­fe wegen Tierquälerei
  • AGG-Ver­stoß: „Jun­ges hoch­mo­ti­vier­tes Team”

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Neu­start: So läuft das Schutzschirmverfahren

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Geschäftsführung in Teilzeit

Für GmbH-Geschäfts­füh­rer gibt es vie­le Mög­lich­kei­ten in „Teil­zeit” zu arbei­ten: Im Kon­zern bei zusätz­li­cher Geschäfts­füh­rer-Tätig­keit für eine der Toch­ter­ge­sell­schaf­ten, als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer in meh­re­ren GmbHs oder in offi­zi­el­ler Teil­zeit für die Kin­der­be­treu­ung oder die Familienplanung.

Fra­ge: Wie wird das Gehalt dann kor­rekt berech­net? So, dass die wei­ter in Voll­zeit täti­gen Geschäfts­füh­rer sich nicht beschwe­ren kön­nen (Ver­stoß gegen den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz) oder dass das Finanz­amt kei­ne ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung unter­stel­len kann. Dazu gibt es jetzt ein inter­es­san­tes Urteil des Ober­lan­des­ge­richts (OLG) Hamm. Dort heißt es sinn­ge­mäß: „Eine nicht voll­schich­ti­ge Geschäfts­füh­rer-Tätig­keit ist nicht anhand des Quo­ten­an­teils der Arbeits­ta­ge, son­dern auf­grund eines weni­ger weit rei­chen­den pro­zen­tua­len Abschlags vom Gehalt des Voll­zeit beschäf­tig­ten Geschäfts­füh­rers zu bestim­men” (OLG Hamm, Urteil v. 9.9.2019, 8 U 7/17, rechts­kräf­tig).

Im Klar­text: Wer nur zu 50 % tätig ist, muss sich nicht mit dem hal­ben Gehalt zufrie­den geben. Er hat – wegen sei­ner wei­ter­hin kom­ple­xen Tätig­keit und Ver­ant­wor­tung – Anspruch auf einen Auf­schlag, z. B. auf 60 % des vol­len Gehalts. Das ist dann Ver­hand­lungs­sa­che. Die Rich­ter des OLG Hamm gehen sogar noch wei­ter: Beschlie­ßen die Gesell­schaf­ter dem Geschäfts­füh­rer in Teil­zeit das Gehalt zu stark zu kür­zen, dann kann der betrof­fe­ne Geschäfts­füh­rer gegen die­sen Beschluss kla­gen – wegen Ver­sto­ßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das ist m.W. das ers­te und ein­zi­ge OLG-Urteil zu die­ser Fra­ge. Als Bezugs­grö­ße ver­weist das Gericht aus­drück­lich auf die BBE-Stu­di­en für Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter. Bleibt abzu­war­ten, ob die Finanz­be­hör­den die vGA-Prü­fun­gen danach aus­rich­ten. Ich blei­be dran und hal­te Sie auf dem Laufenden.

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Volkelt-Brief 27/2017

Kom­mu­na­le GmbHs: Wo wird am besten/schlechtesten ver­dient? + Neu­es Urteil: Mana­ger-Gehäl­ter auf dem Prüf­stand + Neue Rechts­la­ge: Pro­dukt­haf­tung – Indi­zi­en­bün­del statt Gut­ach­ten + Büro­kra­tie: Kei­ne Rück­stel­lung für zukünf­ti­ge HWK-Bei­trä­ge + Mit­ar­bei­ter: Minus­stun­den recht­fer­ti­gen eine frist­lo­se Kün­di­gung + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Zusam­men­ver­an­la­gung nur mit ein­ge­tra­ge­ner Lebensgemeinschaft

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Kommunale GmbH: Wer verdient wo wieviel?

Bereits letz­te Woche hat­te ich auf eine neue Stu­die zur Ver­öf­fent­li­chung der Gehäl­ter der Geschäfts­füh­rer in kom­mu­na­len GmbHs berich­tet (Die kom­plet­te Stu­die der Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät Fried­richs­ha­fen gibt es unter https://www.zu.de > Suche: Papen­fuß > Stu­die: „Nur 823 von 2.948: Deutsch­land­wei­tes Trans­pa­renz­ge­fäl­le bei Top-Manage­men­t­­ver­gü­tung öffent­li­cher Unter­neh­men“). Neben den Daten zur Offen­le­gungs­ver­pflich­tung (vgl. Nr. 26/2017) offen­bart die Studie: … 

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Kommunale GmbHs: Gehalts-Transparenz lässt auf sich warten

eigent­lich woll­te der Gesetz­ge­ber – und im Beson­de­ren die Kom­mu­nen – als Vor­bild für die Trans­pa­renz ihrer Mana­ger-Gehäl­ter glän­zen. In vie­len Städ­ten und Gemein­den wur­den die Ver­trä­ge der Geschäfts­füh­rer ent­spre­chend geän­dert oder nur noch zu ent­spre­chend neu­en Kon­di­tio­nen ver­län­gert (vgl. Nr. 14/2017). Fakt ist, dass vie­le kommu­nale GmbHs kein Ein­se­hen für so viel Trans­pa­renz haben und wei­ter auf Nicht­ver­öf­fent­li­chung set­zen. So das Ergeb­nis eine aktu­el­le Stu­die der Zep­pe­lin Uni Friedrichs­hafen (Die kom­plet­te Stu­die gibt es unter https://www.zu.de > Suche: Papen­fuß > Stu­die: „Nur 823 von 2.948: Deutsch­land­wei­tes Trans­pa­renz­ge­fäl­le bei Top-Manage­men­t­­ver­gü­tung öffent­licher Unter­neh­men“). Danach ver­öf­fent­licht gera­de ein­mal jedes 5. kommu­nale  Unter­neh­men den per­so­nen­be­zo­ge­nen Ver­dienst ihrer Geschäfts­füh­rer. Aller­dings: Es gibt kei­ne ein­heit­li­chen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Eini­ge Bun­des­län­der und Kom­mu­nen haben gar kein Trans­pa­renz­ge­setz, das zur Offen­le­gung ver­pflich­ten würde.

Geschäfts­füh­rer in kom­mu­na­len GmbHs müs­sen mit der (Teil-) Ver­öf­fent­li­chung leben. Das hat Fol­gen: Zum einen ist es wei­ter­hin mög­lich, auch ein bes­se­res als das durch­schnitt­li­che Gehalt  durch­zu­set­zen – es gibt kei­ne Öffent­lich­keit, die in die Schran­ken weist. Zum ande­ren müs­sen ein­zel­ne kom­mu­na­le Bran­chen (hier: Sozia­les, Kul­tur) damit leben, dass sie ihre weit unter­durch­schnitt­li­che Ver­gü­tung nicht mit Ver­weis auf ent­spre­chend bes­se­re Ver­gleichs­zah­len – etwa in ande­ren Bun­des­län­dern oder in Kom­mu­nen mit ver­gleich­ba­rer Grö­ßen­ord­nung – auf­bes­sern kön­nen. Aber: In der Pri­vat­wirt­schaft wird im Bran­chen­ver­gleich deut­lich bes­ser verdient.

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Volkelt-Brief 26/2017

Kom­mu­na­le GmbHs: Gehalts-Trans­pa­renz lässt auf sich war­ten + GF/Finanzen: Null­zins-Poli­tik erschwert den Ver­kauf der GmbH + Zeit­fres­ser: Was macht der Chef eigent­lich den gan­zen Tag? + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Ver­fü­gun­gen und Voll­mach­ten + GF/Steuer: Neue Gestal­tung für Über­tra­gung von GmbH-Anteilen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Volkelt-Brief 17/2017

Inter­net: Was bringt die neue GmbH-Domain? + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Mehr Steu­er-Pro­ble­me in der Fami­li­en-GmbH + 2‑Per­so­nen-GmbH: Ein Gesell­schaf­ter pocht auf Gewinn-Aus­zah­lung + Geschäfts­füh­rer-Eig­nung: Stra­fen wer­den zusam­men­ge­rech­net + Elek­tro­ni­sche-Kas­se: Gericht bestä­tigt Schätz­be­fug­nis des FA + GF-Vor­sor­ge: BFH bestä­tigt Über­ver­sor­gungs­prü­fung +  BISS

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Vorschau Volkelt-Brief 14/2017


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Industrie-GmbHs: Neue Vergleichszahlen für Geschäftsführer-Gehälter

Die BBE-Media hat die neu­es­ten Zah­len zur Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung 2016 vor­ge­legt. Wir haben die Zah­len für Indus­trie-GmbHs etwas genau­er unter die Lupe genom­men. Besonderheiten: …