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GmbH-Krise: Geschäftsführer muss Steuerbescheiden widersprechen

Nur wenn der Geschäfts­füh­rer den im Insol­venz­ver­fah­ren vom FA ange­mel­de­ten Steu­er­for­de­run­gen wider­spricht, kann er spä­ter dage­gen gericht­lich vor­ge­hen, z. B. wenn er für die­se Steu­er­schul­den per­sön­lich in die Haf­tung genom­men wird (FG Köln, Urteil vom 18.1.2017, 10 K 3671/14).

Das ist wich­tig für alle Geschäfts­füh­rer von GmbHs im Insol­venz­ver­fah­ren. Hat der näm­lich zu spät (hier: es gilt die Drei­wo­chen­frist) Insol­venz ange­mel­det, haf­tet er für die Steu­er­schul­den u. U. per­sön­lich. Es emp­fiehlt sich also, Steu­er­for­de­run­gen des Finanz­amts im Insol­venz­ver­fah­ren umge­hend und umfas­send zu wider­spre­chen. Nur dann ist sicher gestellt, dass Sie spä­ter dage­gen noch Rechts­mit­tel ein­le­gen kön­nen. Gegen das Urteil ist Revi­si­on zuge­las­sen. Wir hal­ten auf dem Laufenden.

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Volkelt-Brief 37/2015

Volkelt-NLBüro­kra­tie-Kos­ten: Wann lohnt der Weg zum aus­län­di­schen Notar? + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Nut­zen Sie den Herbst zur Mit­ar­bei­ter-Bin­dung + GmbH-Kri­se: So weh­ren Sie sich gegen Ban­ken-Will­kür + Neben­tä­tig­keit: Feh­ler haben Aus­wir­kun­gen auf den Geschäfts­füh­rer-Job + Recht: Steu­er­prü­fer muss Steu­er­da­ten vom Prü­fer-Note­book löschen + Recht: Ver­stoß gegen die Frau­en­quo­te kos­tet bis zu 50.000 € Buß­geld + BMF prüft Fol­gen der Selbst­an­zei­ge für Unter­neh­men + BISS

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Finanzbehörden müssen Einspruch per E‑Mail akzeptieren

Legt ein Steu­er­zah­ler z. B. gegen einen Steu­er­be­scheid oder einen Kin­der­geld­be­scheid per E‑Mail Ein­spruch ein, dann genügt die­ser den for­ma­len recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für einen wirk­sa­men Ein­spruch. Die Behör­de kann nicht ver­lan­gen, dass der Ein­spruch mit eigen­hän­di­ger Unter­schrift oder elek­tro­ni­scher Signa­tur ver­se­hen sein muss (BFH, Urteil vom 13.5.2015, III R 26/14). …

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Behörden: Einspruch und Klage gegen das FA lohnen immer öfter

Allein im Jahr 2014 leg­ten 4,2 Mil­lio­nen Steu­er­zah­ler Ein­spruch gegen ihren Steuer­bescheid ein. In zwei von drei Fäl­len (rund 70 %) hat­ten die Steu­er­zah­ler Recht (BMF-Bericht). Der Steu­er­be­scheid war falsch und muss­te zu Guns­ten des Steu­er­zah­lers kor­ri­giert wer­den. Die Zah­len stei­gen seit Jah­ren und wer­den wei­ter anstei­gen. In ins­ge­samt 62.000 Fäl­len konn­ten sich Steu­er­zah­ler und Finanz­amt nicht eini­gen. Die­se Fäl­le lan­de­ten vor dem Finanz­ge­richt. Auch hier bekom­men die Steu­er­zah­ler zu 70 % Recht. … 

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Wegzugsteuer: Steuerbescheide unbedingt offen halten

Wird die GmbH ins Aus­land ver­la­gert, wird Weg­zug­steu­er (§ 6 AStG) fäl­lig. Damit wer­den die stil­len Reser­ven besteu­ert. Pro­blem: Nach der­zei­ti­ger Rechts­la­ge wer­den auch alle Weg­zugs­fäl­le besteu­ert, die nicht auf Dau­er ange­legt sind (§ 50i EStG). Danach muss ein Mit­glied eines Fami­li­en-Unter­­neh­mens mit einer Besteue­rung rech­nen, wenn allei­ne der Wohn­sitz des Gesell­schaf­ters ins Aus­land ver­legt wird. In der Pra­xis führ­te das zu skur­ri­len Besteue­rungs­fäl­len. So wur­de z. B. für den Geschäfts­an­teil der im Aus­land stu­die­ren­den Toch­ter eine Besteue­rung der stil­len Reser­ven festgestellt. … 

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Volkelt-Brief 20/2012

The­men heu­te: Ter­min­sa­che 31.5.2012 – Mel­dun­gen über GmbH-Antei­le – sonst wird es auf­wen­dig und kos­tet Steu­er + „Zins­schran­ke” wird geprüft – Erleich­te­rung für Inlands-Fnan­zie­run­gen? + Wech­sel in der Geschäfts­füh­rung: Wie sage ich es mei­nen Leu­ten und Geschäfts­part­nern? (Mus­ter­for­mu­lie­rung) + Feh­ler­haf­te Buch­füh­rung: Geschäfts­füh­rer ris­kiert beruf­li­che Zukunft + Bank darf bei feh­ler­haf­ter Über­wei­sung kei­ne Zin­sen berech­nen + BISS

 

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Terminsache – Meldung zum GmbH-Anteilsbesitz

Bis zum 31.5.2012 müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer das Finanz­amt über die Beteiligungs­situation in der GmbH infor­mie­ren. Und zwar dann, …