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Volkelt-Briefe

Was tun, wenn der Steuerprüfer vor der Tür steht?

  • Wenn die sog. Kas­sen­nach­schau – sie­he Sei­te 1 die­ser Aus­ga­be – gra­vie­ren­de Män­gel zu Tage för­dert (etwa: gro­ße Abwei­chun­gen, Lücken im Kas­sen­buch) und sich damit ein drin­gen­der Ver­dacht auf (sys­te­ma­ti­sche) Steu­er­hin­ter­zie­hung ergibt, ist Alarm­stu­fe „rot” ange­sagt. Die Finanz­be­hör­den sind berech­tigt, unmit­tel­bar wei­te­re recht­li­che Schrit­te – etwa eine Steu­er­fahn­dung – ein­zu­lei­ten. Jetzt dür­fen Sie kei­ne Feh­ler machen, die Ihrer Rechts­po­si­ti­on scha­den: …