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Der „ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter“: Sind SIE das wirklich?

Als GmbH-Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie Ihre Ent­schei­dun­gen mit der „Sorg­falt eines ordent­li­chen und gewis­sen­haf­ten Geschäfts­lei­ters“ tref­fen. Was heißt das kon­kret? Gibt es Urtei­le und Leit­sät­ze, an denen Sie sich in der Pra­xis ori­en­tie­ren kön­nen? JA – die gibt es. Ein für die Pra­xis wich­ti­ges Grund­satz-Urteil kommt vom Bun­des­ge­richts­hof (BGH). Im Urteil geht es um Ihre Infor­ma­ti­ons­pflich­ten. Also um die Fäl­le, in denen Sie Ent­schei­dun­gen tref­fen, zu denen Sie sich zusätz­lich infor­mie­ren oder eine ent­spre­chen­de Bera­tung ein­ho­len müs­sen. Dazu der BGH: Als Geschäfts­füh­rer haf­ten Sie nur dann nicht für den wirt­schaft­li­chen Scha­den aus einer Fehl­ent­schei­dung, wenn Sie für Ihre Ent­schei­dung „alle ver­füg­ba­ren Infor­ma­ti­ons­quel­len tat­säch­li­cher und recht­li­cher Art aus­schöp­fen und auf die­ser Grund­la­ge die Vor- und Nach­tei­le der bestehen­den Hand­lungs­op­tio­nen sorg­fäl­tig abschät­zen“. …

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Volkelt-Brief 16/2015

Volkelt-NLMit­ar­bei­ter-Füh­rung: Anpas­ser oder Nicht-Anpas­ser – machen Sie Ihre Fir­ma „fle­xi­bler” + GmbH-Insol­venz: Kei­ne Aus­kunfts­pflicht über Geschäfts­füh­rer-Ver­mö­gen + Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung: Mehr Anrei­ze auch für klei­ne­re Fir­men + Geschäfts­füh­rer in 2 Fir­men: Fal­sche Gehalts-Buchung kos­tet Straf-Steu­er + BGH-aktu­ell: Ver­mö­gen des GmbH-Gesell­schaf­ters ist ab sofort tabu + GmbH-Recht: In der wirt­schaft­li­chen Kri­se müs­sen Sie im Amt blei­ben + Finan­zen: Steu­er­rück­zah­lun­gen für 2014 gibt es erst mit Ver­zö­ge­run­gen+  BISS

 

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GmbH-Krise: So bleibt IHR Privatvermögen wirklich außen vor

Vie­le Urtei­le bele­gen, dass der ein­ge­setz­te Insol­venz­ver­wal­ter sehr oft sei­ne Rech­te zu weit aus­legt und der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer gar nicht pri­vat ein­ste­hen muss. Dazu gibt es jetzt ein aktu­el­les Grund­satz-Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH), das wich­tig ist für alle Geschäfts­führer ohne Betei­li­gung an der GmbH (Fremd-Geschäfts­füh­rer). Dazu führt der BGH aus: … 

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BGH-aktuell: Vermögen des GmbH-Gesellschafters ist ab sofort tabu

Nutzt die GmbH eine pri­va­te Immo­bi­lie eines Gesell­schaf­ters, dann konn­te es bis­her sein, dass die­se im Fal­le einer Insol­venz als „Eigen­ka­pi­tal erset­zend“ behan­delt wur­de. Fol­ge: Der Insol­venz­ver­wal­ter konn­te eine Immo­bi­lie im Insol­venz­ver­fah­ren wei­ter zu den bis­he­ri­gen Kon­di­tio­nen nut­zen. Mehr noch: Die Pacht­ein­nah­men aus der Immo­bi­lie gin­gen auf das Kon­to des Insol­venz­ver­wal­ters. Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die von die­ser Recht­spre­chung betrof­fen waren, konn­te damit über Ihre pri­va­te Immo­bi­lie nicht mehr ver­fü­gen. Die­se wur­de zwangs­wei­se in die GmbH-Insol­venz einbezogen. … 

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Volkelt-Brief 14/2015

Volkelt-NLWirt­schaft und Poli­tik: Büro­kra­tie-Brem­se: Unter­neh­men brau­chen mehr als Milch­mäd­chen-Rech­nun­gen + Marketing/PR: Finanz­amt liest Geschäfts­be­rich­te/I­mage-Bro­schü­ren + GmbH-Ver­kauf: Ver­ein­ba­ren Sie „Kauf­preis + antei­li­gen Jah­res­ge­winn“ + Fir­men­wa­gen: Nach AfA-Ende lohnt es sich, genau zu rech­nen + Woh­nen in der GmbH-Immo­bi­lie: Kein Vor­steu­er­ab­zug für die GmbH + Arbeits­recht: Leis­tungs-begrün­de­te Anschluss-Arbeits­ver­trä­ge sind unwirk­sam+ Wirt­schafts-Recht: Prü­fen Sie Ihre Mahn­schrei­ben +  BISS

 

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GmbH-Verkauf: Vereinbaren SIE „Kaufpreis + anteiligen Jahresgewinn“

Bei einem Ver­kauf Ihres GmbH-Anteils kön­nen Sie neben dem Kauf­preis zusätz­lich ver­ein­ba­ren, dass Sie Anspruch auf den antei­li­gen Gewinn des abge­lau­fe­nen Geschäfts­jah­res haben. Bei­spiel: Sie ver­kau­fen zum 30.06.2015 Ihren Anteil von 25 %. Der Gewinn für 2014 wird aber erst mit Erstel­lung und Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schluss ermit­telt bzw. über des­sen Ver­wen­dung ent­schie­den. Wich­tig: Mit einer sol­chen Verein­barung haben und behal­ten Sie Anspruch auf den antei­li­gen Gewinn des Geschäfts­jahres Ihres Ausscheidens.

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Wirtschafts-Recht: Prüfen SIE IHRE Mahnschreiben

Auf Mah­nun­gen dür­fen Sie nicht andro­hen, dass … 

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Volkelt-Brief 10/2015

Dipl. Vw. Lothar Volkelt
Dipl. Vw. Lothar Volkelt

Unter­neh­mens-Erbe: Ver­scho­nungs­re­gel nur noch für 5‑Man­n/­Frau-Betrie­be? + NEU: GmbH-Gesell­schaf­ter darf kei­ne Kun­den mit­neh­men + GmbH-Grö­ßen­klas­sen: Was tun, wenn die Prü­fungs­pflicht ent­fällt? + GmbH & Co. KG: Neue Mög­lich­kei­ten mit dem Son­der­be­triebs­ver­mö­gen + Steu­er-TIPP: So spa­ren Sie Gewer­be­steu­er + GmbH-Seni­or: So nut­zen Sie das neue Arbeits­zim­mer-Urteil + GmbH-Home­page: Fotos von Mit­ar­bei­tern geht nur mit Zustim­mung + GmbH-Gewinn­ver­tei­lung: Je spä­ter ums so güns­ti­ger +  BISS

 

 

 

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NEU: GmbH-Gesellschafter darf keine Kunden mitnehmen

Jetzt ist es amt­lich: Auch der GmbH-Gesell­schaf­ter, der aus der GmbH aus­schei­det, kann mit einem Wett­be­werbs­ver­bot ver­pflich­tet wer­den. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat jetzt in einem Ver­fah­ren die Kri­te­ri­en fest­ge­zurrt, die Sie beach­ten müs­sen, wenn … 

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Volkelt-Brief 8/2015

Dipl. Vw. Lothar Volkelt
Dipl. Vw. Lothar Volkelt

AZUBIS: Sozi­al-Prak­ti­kum – eine gute Idee erwei­tert den Hori­zont und die Sozi­al­kom­pe­tenz + Durch­hal­ten: Min­dest­lohn-Büro­kra­tie kommt doch auf den Prüf­stand + Betriebs­prü­fung beim Ster­ne­koch: 5 Feh­ler, die (Ihnen) nicht pas­sie­ren dür­fen + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Vor­ar­bei­ten für die ESt-Erklä­rung 2014 + Pflicht­ver­si­che­rung: Rück­zah­lun­gen sind kei­ne vGA + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter darf Unter­la­gen ein­se­hen + GmbH-Recht: Geschäfts­füh­rer muss unzu­läs­si­ge Zah­lun­gen erstat­ten + GmbH-Bilanz: Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag kann auf­ge­stockt wer­den +  BISS