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Archiv: Volkelt-Briefe

Geschützt: Volkelt-Brief 42/2020

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Volkelt-Brief 47/2019

Ernst­fall GF-Haf­tung: Die Leh­ren aus dem Fall „Wil­ke” + Pla­nung 2020: Die Eck­da­ten für die „Pla­nung im Kopf“ Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Mit dem Steu­er­prü­fer im Inter­net unter­wegs + Trends im Unter­neh­mens-Recht: GmbH mit Immo­bi­li­en – Share Deal kommt spä­ter Digi­ta­les: Los­grö­ße 1 statt Speed-Fac­to­ry BGH aktu­ell: Neu­er Geschäfts­füh­rer-Sta­tus mit Min­der­heits-Betei­li­gung + BAG: Neben­be­schäf­ti­gung kein Grund für sach­grund­lo­se Befris­tung + Wirt­schafts­po­li­tik: Kei­ne Sen­kung der Unter­neh­mens­steu­ern mit der SPD Bera­tung: Rechts­an­walt muss auch Steu­er­be­ra­tung kön­nen + GmbH/Recht: Stimm­rechts­voll­macht eines aus­län­di­schen GmbH- Gesell­schaf­ters + Mit­ar­bei­ter: Kei­ne Ent­schä­di­gung bei AGG-Missbrauch

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BGH aktuell: Neuer Geschäftsführer-Status mit Minderheits-Beteiligung

Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung von Arbeit­neh­mern ist seit 2018 insol­venz­ge­schützt. Nach einer GmbH-Insol­venz über­nimmt der Pen­si­ons­si­che­rungs­ver­ein (PSVaG) in der Regel die Zah­lungs­ver­pflich­tung – finan­ziert aus den Arbeit­ge­ber­bei­trä­gen (BetrAVG). Regel­mä­ßi­ges Pro­blem nach der Insol­venz für den Geschäfts­füh­rer mit einer Min­der­heits­be­tei­li­gung an der GmbH: Ist er Arbeit­neh­mer und damit auch insol­venz­ge­schützt oder nicht? Hier­zu gibt es ein Rich­tung wei­sen­des Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH). Aus dem Urteil: „Ein Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH, der mit einem oder meh­re­ren ande­ren Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern 50 % der Geschäfts­an­tei­le hält und selbst nicht mit einem nur unbe­deu­ten­den Geschäfts­an­teil an der Gesell­schaft betei­ligt ist, ist kei­ne arbeit­neh­mer­ähn­li­che Per­son” (BGH, Urteil v. 1.10.2019, II ZR 386/17).

Fol­ge und Risi­ko: Ist für die Geschäfts­füh­rer-Pen­si­ons­zu­sa­ge kei­ne (100%ige) Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung abge­schlos­sen, hat der Geschäfts­füh­rer im Insol­venz­fall nur Anspruch auf eine Quo­te. Er hat auch kei­nen Anspruch aus dem Betriebs­ren­ten­ge­setz, weil er kei­ne „arbeit­neh­mer­ähn­li­che” Per­son ist. Das betrifft nach dem BGH-Urteil auch alle Min­der­heits-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die zusam­men mit den ande­ren Geschäfts­füh­rern 50 % der Antei­le hal­ten und so Beschlüs­se gegen die Geschäfts­füh­rung als Gan­zes ver­hin­dern können.

Im Urteils­fall ging es um drei Geschäfts­füh­rer, die jeweils zu 1/6 (hier: 16,6 %) und zusam­men mit 50 % an der GmbH betei­ligt waren. ACHTUNG: Das kann aber auch dann gel­ten, wenn der Geschäfts­füh­rer mit einem noch klei­ne­ren Anteil betei­ligt ist, er aber zusam­men mit den ande­ren Geschäfts­füh­rers 50 % der Antei­le hält (z. B. ein GF mit 5 %, ein wei­te­rer GF mit 45 %).

 

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GF/Vorsorge: Anspruch auf die Versorgungszusage der GmbH

Übt ein Vor­stands­mit­glied unmit­tel­bar nach der Been­di­gung sei­nes Vor­stands­dienst­ver­trags bis zu sei­ner Pen­sio­nie­rung in der­sel­ben Gesell­schaft wei­te­re Funk­tio­nen als Lei­ten­der Ange­stell­ter aus, kommt es nicht zu einer Unter­bre­chung sei­ner Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit, so dass die sog. m/n‑­tel-Rege­lung kei­ne Anwen­dung fin­det (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG). Danach hät­te der Geschäfts­füh­rer einen Teil­an­spruch gegen sei­nen Arbeit­ge­ber (OLG Ham­burg, Urteil v. 23.8.2019, 11 U 63/19).

Das soll­te so auch für den Geschäfts­füh­rer einer GmbH gel­ten. Im ent­schie­de­nen Fall ging es um eine Direkt­ver­si­che­rung. Der Ver­si­che­rer berief sich auf eine Unter­bre­chung der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit. Das OLG Ham­burg sieht aber in der Fort­set­zung der Tätig­keit im Unter­neh­men als Lei­ten­der Ange­stell­ter kei­ne Unter­bre­chung der Betriebszugehörigkeit.

 

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Aktuell Volkelt-Briefe

bAV: Schlechte Aussichten für kleinere Unternehmen

Innen­hof BMAS

Im Wett­be­werb um (gute) Mit­ar­bei­ter wird die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV) immer wich­ti­ger. Vie­le klei­ne­re Unter­neh­men haben aber bis­her immer noch kei­ne Mög­lich­keit, ent­spre­chen­de Ange­bo­te zu machen. In der Pra­xis ist das ein immer mehr ins Gewicht fal­len­der Wett­be­werbs­nach­teil. Fakt ist aller­dings, dass … 

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Volkelt-Brief 44/2016

Volkelt-FB-01US-Wahl: Das Geschäft wird schwie­ri­ger, der US-Markt abge­schot­te­ter + Büro­kra­tie: Neue Pflich­ten zur sog. nicht­fi­nan­zi­el­len Bericht­erstat­tung + Betriebs­kon­trol­len: Mehr Rech­te für Zoll- und Lan­des­be­hör­den + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Zeit­wert­kon­to statt Pen­si­ons­zu­sa­ge + Stra­te­gie: Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung wird kom­plett umge­baut + Haf­tung: Fal­sche Anga­ben des Geschäfts­füh­rers bei einer Kapital­erhöhung + GmbH-Recht: Mit dem Bera­ter in die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung + BISS

 

 

 

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Strategie: Betriebliche Altersversorgung wird komplett umgebaut

Noch in die­sem Herbst wird das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) unter der Feder­füh­rung von SPD-Minis­te­rin Andrea Nah­les ein neu­es Ren­ten-Reform-Kon­zept vor­le­gen. Einer der Haupt­punk­te wird die völ­li­ge Umge­stal­tung der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung sein (Ent­wurf eines Betriebs­ren­ten­stär­kungs­ge­setz). In Pla­nung ist ein sog. Opti­ons­sys­tem, mit dem auch Gering- und Nied­rig-Ver­die­ner in die bAV ein­be­zo­gen wer­den. Damit soll … 

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Volkelt-Brief 16/2015

Volkelt-NLMit­ar­bei­ter-Füh­rung: Anpas­ser oder Nicht-Anpas­ser – machen Sie Ihre Fir­ma „fle­xi­bler” + GmbH-Insol­venz: Kei­ne Aus­kunfts­pflicht über Geschäfts­füh­rer-Ver­mö­gen + Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung: Mehr Anrei­ze auch für klei­ne­re Fir­men + Geschäfts­füh­rer in 2 Fir­men: Fal­sche Gehalts-Buchung kos­tet Straf-Steu­er + BGH-aktu­ell: Ver­mö­gen des GmbH-Gesell­schaf­ters ist ab sofort tabu + GmbH-Recht: In der wirt­schaft­li­chen Kri­se müs­sen Sie im Amt blei­ben + Finan­zen: Steu­er­rück­zah­lun­gen für 2014 gibt es erst mit Ver­zö­ge­run­gen+  BISS

 

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Betriebliche Altersversorgung: Mehr Anreize auch für kleinere Firmen

Die Neu­aus­rich­tung der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (bAV) kommt in Fahrt. Nach Arbeits­mi­nis­te­rin Andrea Nah­les (SPD) kom­men jetzt auch Vor­schlä­ge von den Gewerk­schaf­ten und der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (vgl. Nr. 13/2015). Im Kern geht es dar­um, die bAV auch für die Mit­ar­bei­ter in klei­ne­ren Unter­neh­men attrak­ti­ver zu machen. … 

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BAV: Nahles-Rente wird kleinere Firmen zusätzlich belasten

Im Arbeits- und Sozi­al­mi­nis­te­ri­um von Andrea Nah­les kon­kre­ti­sie­ren sich die Plä­ne für eine Neu­ord­nung der Betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (bAV). Zielrichtung: …