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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 06/2018

  • Zoll­kon­trol­le: Arbeits­zeit-Auf­zeich­nun­gen im Visier + Im Über­blick: Urtei­le 2017, die SIE als Geschäfts­füh­rer betref­fen… (I) + vGA-Prü­fung: Jetzt will das Finanz­amt auch noch Schen­kungs­steu­er + GmbH-Finan­zen: EU-För­der­mit­tel und Aus­schrei­bun­gen + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Stil­le Betei­li­gung statt Gesell­schaf­ter­dar­le­hen? + Per­sön­li­che Haf­tung des Geschäfts­füh­rers für Kar­tell­stra­fen + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Anfor­de­run­gen an eine Fort­füh­rungs­pro­gno­se +

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Kartellstrafen

Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Kartellstrafen

Noch immer ist nicht geklärt, inwie­weit der Geschäfts­füh­rer für Kar­tell­ab­spra­chen und dafür ent­stan­de­nen Scha­den (Buß­geld, Umsatz­rück­gang) per­sön­lich haf­tet (hier: Schie­nen­kar­tell). Das LAG Düs­sel­dorf lässt zunächst die kar­tell­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen durch das LG Dort­mund prü­fen. Erst dann ist eine Ent­schei­dung in Sachen Haf­tung des Geschäfts­füh­rers mög­lich (LAG Düs­sel­dorf, Beschluss v. 29.1.2018, 14 Sa 591/17).

Ent­schei­dend wird sein, inwie­weit der Geschäfts­füh­rer den tat­säch­li­chen Ablauf der Kar­tell­ab­spra­chen ange­ord­net und beein­flusst hat. Aus der per­sön­li­chen Haf­tung dürf­te der Geschäfts­füh­rer auf jeden Fall sein, wenn er die Gre­mi­en des Unter­neh­mens (Gesell­schaf­ter, Bei­rat) infor­miert und das nach­wei­sen kann (Pro­to­koll).