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Volkelt-Briefe

Achtung: Geschäftsführer-Haftung auch für private KV-Beiträge

Als Geschäfts­füh­rer haf­ten Sie für die Sozi­al­bei­trä­ge – also für den Arbeit­ge­ber- und den Arbeit­neh­mer­bei­trag zur Pflicht­ver­si­che­rung. Und zwar u. U. mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen, wenn Sie gegen straf­recht­li­che Bestim­mun­gen ver­sto­ßen (hier: § 266 StGB). Fra­ge eines Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen: „Gilt das auch für die Bei­trags­zah­lung in eine frei­wil­li­ge oder pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung eines Arbeit­neh­mers?“. …