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Volkelt-Briefe

GF/Finanzen: Terminsache – Meldung Anteilserwerb

Bis Ende Mai müs­sen (muss­ten) Sie als Geschäfts­füh­rer das Finanz­amt über die Beteiligungs­situation in der GmbH infor­mie­ren. Und zwar dann, wenn Ihre GmbH Antei­le an einer ande­ren Kapi­tal­ge­sell­schaft zum Buch­wert über­nom­men hat. Dann müs­sen Sie dem Finanz­amt gegen­über dar­le­gen, „dass sie noch im Besitz der Antei­le sind“.

Hin­ter­grund: