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Volkelt-Briefe

Haftung: Neue Dimensionen für eine Insolvenzverschleppung

Der Insol­venz­ver­wal­ter der Alno AG hat der Gläu­bi­ger­ver­samm­lung einen 72seitigen Prüf­be­richt vor­ge­legt. Danach hät­te der Vor­stand bereits 2013 Insol­venz anmel­den müs­sen. Gelingt der Nach­weis, kann der Vor­stand für anschlie­ßen­de Zah­lun­gen in die Haf­tung genom­men wer­den – Laut Insol­venz­ver­wal­tung geht es um ins­ge­samt 25 Mio. Euro. Das Ver­fah­ren wird auch Aus­wir­kun­gen auf die Insol­venz­haf­tung von (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rern von GmbHs haben. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.