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Risiko-Gestaltung: Verpflichtung zur Mitarbeit in der GmbH

Ist im Gesell­schafts­ver­trag Ihrer GmbH erst ein­mal ver­ein­bart, „dass der Gesell­schaf­ter zur Mit­ar­beit ver­pflich­tet ist“, hat das Kon­se­quen­zen: Ist er – aus wel­chen Grün­den auch immer – nicht mehr in der Lage mit­zu­ar­bei­ten, ist der Gesell­schaf­ter sei­nen GmbH-Anteil los. Es sei denn, die übri­gen Gesell­schaf­ter las­sen sich dar­auf ein, die Vor­ga­be im Gesell­schafts­ver­trag abzu­än­dern. Oder die Vor­ga­be wird ein­fach nicht umge­setzt. Dann bleibt der Gesell­schaf­ter so lan­ge Gesell­schaf­ter wie er in der Gesell­schaft­er­lis­te geführt ist.

ACHTUNG: ..

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Wie SIE erfolgreich um eine höhere Abfindung pokern

Der­zeit kann man aus den Arbeits­ge­richts­pro­zes­sen um die Kün­di­gung von AUDI-Füh­rungs­kräf­ten gera­de­zu vor­bild­lich ler­nen, wie man vor dem Arbeits­ge­richt agiert, um eine mög­lichst hohe Abfin­dung durch­zu­set­zen. Ein Phä­no­men, das … 

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Volkelt-Brief 18/2017

Start­Up-Geschäfts­füh­rer: Die vie­len Irrun­gen bis zum Kun­den + Pflicht­ver­si­che­rung: 2 von 3 (Gesellschafter-)Geschäftsführern zah­len + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Vor­ga­ben nach Unter­neh­mens-Kodex + Ein­sa­me Ent­schei­dun­gen: Aus dem „Bauch” ist nicht immer rich­tig + Cle­ver: So che­cken Sie Geschäfts­part­ner aus Euro­pa + GmbH-Steu­er: Neue For­mu­la­re für die Kör­per­schaft­steu­er-Erklä­rung +  BISS

 

 

 

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Geschäftsführer-Gehalt: Vorgaben nach Unternehmens-Kodex

Der Deut­sche Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Codex (Unter­neh­mens-Kodex) gibt die Richt­li­ni­en vor, nach denen die Vor­stän­de und Geschäfts­lei­ter bör­sen­no­tier­ter Unter­neh­men ihr Gehalt ermit­teln und dar­stel­len sol­len. Das ist Anhalts­punkt auch für GmbH-Geschäfts­­­füh­rer, die ihr Gehalt trans­pa­rent machen wol­len und so für zusätz­li­ches Ver­trau­en in ihr Unter­neh­men wer­ben wol­len. Die Kodex-Kom­mis­si­on hat 2015 die Grund­la­gen dazu erar­bei­tet und im Febru­ar 2017 aktua­li­siert, um das (geschwun­de­ne) Ver­trau­en in die Wirt­schaft zu stärken.

Die Kom­mis­si­on emp­fiehlt dazu, Gehalts­ober­gren­zen für die fes­ten und die varia­blen Bezü­ge vor­zu­ge­ben. Varia­ble Gehalts­be­stand­tei­le soll­ten eine mehr­jäh­ri­ge Bemes­sungs­grund­la­ge haben (z. B. Gewinn über die letz­ten 4 Jah­re) und erst nach­träg­lich aus­ge­zahlt wer­den. Die Abfin­dung zu Been­di­gung der Tätig­keit soll­te nicht mehr als das 2‑fache der durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­gü­tung betra­gen. Die Abfin­dung bei vor­zei­ti­ger Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses soll­te nicht mehr als das 1,5‑fache der durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­gü­tung betragen.

Geschäfts­füh­rer, die ihre Ver­gü­tungs­si­tua­ti­on öffent­lich stel­len wol­len, sind gut bera­ten, sich an die­sen Vor­ga­ben bzw. den dar­ge­stell­ten Höchst­wer­ten zu ori­en­tie­ren. Die kom­plett aktua­li­sier­ten Leit­li­ni­en des Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Codex Stand Febru­ar 2017 gibt es unter > https://corporate-governance-code.de > Such­ein­ga­be: 170214 (hier: Zif­fer 4.2.3)

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Geschäftsführer-Kündigung: Nachschieben von Gründen

Als Geschäfts­füh­rer, der gele­gent­lich eine Kün­di­gung aus­spre­chen muss, wis­sen Sie, dass es (fast) nichts Schlim­mer gibt als eine ver­patz­te Kün­di­gung. In der Regel ist es für bei­de Sei­ten ein enor­mer Gesichts­ver­lust und bringt unnö­ti­ge Span­nun­gen. Unter bestimm­ten Umstän­den ist es zwar mög­lich, zusätz­li­che Kün­di­gungs­grün­de nach­zu­schie­ben. Die Arbeits­ge­rich­te las­sen nach­ge­scho­be­ne Grün­de nur im Aus­nah­me­fall zu. In der Pra­xis läuft es dann auf eine höhe­re Abfin­dung für den Arbeit­neh­mer hin­aus. Was für Arbeit­neh­mer gilt, gilt auch für einen Geschäfts­füh­rer. Dazu heißt es in einem aktu­el­len Urteil des LG Mainz: … 

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Volkelt-Brief 12/2016

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Win­ter­korn wird Haf­tungs-Prä­zen­denz­fall + Inves­tie­ren: Gewer­be­steu­er wird immer teu­rer – Was tun? + Dienst­plä­ne und Gehalts­lis­ten: So nicht, lie­be Zoll­prü­fer ! + Rich­tig gemacht: Kom­mu­ni­ka­ti­on oder Kon­fron­ta­ti­on mit dem Betriebs­rat + Ent­sen­de­ge­setz: Bes­se­rer Schutz für klei­ne­re Fir­men vor Lohn­dum­ping + GmbH-Recht: Über­nah­me der Grün­dungs­kos­ten + BMF: Steu­er­ge­stal­tung für Abfin­dung ist zuläs­sig + EU-Kon­zern: Steu­er­da­ten wer­den euro­pa­weit öffent­lich + GmbH-Steu­ern: BFH begrenzt die Zins­schran­ke + BISS

 

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BMF: Steuergestaltung für Abfindung ist zulässig

Das Bundes­finanz­ministerium (BMF) hat jetzt schwarz auf weis bestä­tigt, was die Finanz­ge­rich­te bereits vor­ge­ge­ben hat­ten. Danach kann die steu­er­lich güns­ti­ge Fünf­tel­re­ge­lung (§ 34 EStG) auch dann bean­sprucht wer­den, wenn ein Teil­be­trag der Abfin­dung – max. 10 % – erst im Fol­ge­jahr gezahlt wird (BMF-Schrei­ben vom 4.3.2016, IV C 4 – S – 2290/07/10007). …

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Volkelt-Brief 12/2015

Volkelt-NLWirt­schaft und Poli­tik: Nach der Frau­en­quo­te ist vor Equal Pay + Fremd-GF: Bes­se­re Kar­ten nach der Amts­nie­der­le­gung + Der Fall Tön­nies: Kein Beschluss ohne Form­vor­schrif­ten + Ter­min­sa­che: Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses 2014 + Ter­min­sa­che: Jah­res­mel­dung zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) + Steu­er: GmbH zahlt pri­va­te Ver­bind­lich­kei­ten per Scheck + Arbeits­recht: Min­dest­lohn-Ände­rungs­kün­di­gung ist unwirk­sam + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Das Han­dy ist kein Navi­ga­ti­ons­sys­tem +  BISS

 

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GmbH-Recht: Gesellschafter hat Anspruch auf fairen Austritt aus GmbH

Das Recht des GmbH-Gesell­schaf­ters auf Aus­tritt aus der GmbH aus wich­ti­gem Grund (z. B. Zer­würf­nis der Gesell­schaf­ter) darf nicht in der Wei­se ein­ge­schränkt wer­den, dass … 

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Volkelt-Brief 1/2015

Volkelt-FB-01Know-How und Ver­ant­wor­tung: Wie viel Berater/Beratung braucht der gute Geschäfts­füh­rer?   + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Die bes­ten Argu­men­te für eine Gehalts­er­hö­hung + Arbeits­recht: Mehr Sicher­heit für den GmbH-Geschäfts­füh­rerGesell­schaf­ter-Haf­tung: Vor­sicht bei Geschäfts­ab­schlüs­sen vor Ein­tra­gung Ent­war­nung: Ener­gie-Audit kommt nur für die Gro­ßenVor­sor­ge: Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer blei­ben benach­tei­ligt – was tun? + BISS

 

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe