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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 07/2017

Kei­ner wird geschont: Kar­tell­stra­fe kei­ne Betriebs­aus­ga­be + GF-Ver­gü­tung: Mehr Fest-Gehalt – weni­ger varia­ble Bezü­ge für Geschäfts­füh­rer +  GmbH-Inter­na: Bear­bei­ten Sie nur prä­zi­se Anfra­gen + Geld/Finanzen: Wann genügt die offe­ne Laden­kas­se? + Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung: So pro­fi­tiert das FA + Kos­ten: Mit frei­en Mit­ar­bei­tern lässt sich immer noch spa­ren +  GmbH-Kri­se: FA betei­ligt sich nicht mehr an Sanie­run­gen +  BISS

 

 

 

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Volkelt-Briefe

Wahlkampf: Obergrenzen auch für Geschäftsführer-Gehälter

Sie erin­nern sich: Im Jahr 2003 hat der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) die sog. 25 % – Regel für Tan­tie­me-Zah­lun­gen an den GmbH-Geschäfts­füh­rer gekippt (BFH, Urteil vom 4.6.2003, I R 24/02). Damit war der Weg frei, dass sich Geschäfts­füh­rer mehr als 25 % ihres Gehal­tes als Gew­inn­tan­tie­me aus­zah­len konn­ten, ohne dass das Finanz­amt die­se Zah­lung als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung zusätz­lich besteu­ern konn­te. Aus betriebs­wirt­schaft­li­cher Sicht war die­ses Urteil ein Mei­len­stein hin zur Leis­tungs­ver­gü­tung. Vie­le GmbH-Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rer) haben die­se Mög­lich­keit genutzt und somit ihre GmbH zugleich vor hohen Fest­ge­halts-Ansprü­chen des Geschäfts­füh­rers in wirt­schaft­lich schlech­ten Zei­ten geschützt.

Jetzt – wie zuletzt zur Bunds­tags­wahl 2013 (vgl. Nr. 28/2012) – for­miert sich wie­der die Front … 

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Volkelt-Brief 01/2017

Volkelt-FB-01Wahl­kampf: Ober­gren­zen auch für Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter? + GmbH-Steu­ern: Die TOPs für das nächs­te Steu­er­be­ra­ter-Gespräch + GmbH-Gesell­schafts­ver­trag: Der Schieds­rich­ter hat immer Recht + GmbH-Recht: Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer ver­pflich­tet ACHTUNG: Unan­ge­mel­de­te Kas­sen-Nach­schau kommt 2018 + Rund­funk-Bei­trä­ge: Sixt nimmt noch eine Run­de + BISS