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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 37/2017

Aus­schei­den: Wie SIE erfolg­reich um eine hohe Abfin­dung pokern + Unter­neh­mens-Kom­mu­ni­ka­ti­on: So nut­zen SIE Ver­bän­de zum Netz­wer­ken + Geschäfts­füh­rer Abbe­ru­fung: Was gilt für die Kün­di­gung? (neu­es Urteil) + Unter­neh­mens-Nach­fol­ge: Jetzt ste­hen die Erb­schaft­steu­er-Eck­da­ten für die Pla­nung + GmbH-Ver­mö­gen: Mit wie viel Risi­ko dür­fen SIE Geld der GmbH anle­gen? + Ter­min­sa­che: Das neue „Trans­pa­renz­re­gis­ter” ist da

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer Abberufung: Was gilt für die Kündigung? (neues Urteil)

Die Abbe­ru­fung eines Geschäfts­füh­rers ist in der Regel kein recht­li­ches Pro­blem. Das ist jeder­zeit mög­lich – sofern nicht ein wich­ti­ger Grund als Vor­aus­set­zung im Gesell­schafts­ver­trag ver­ein­bart ist. Strit­tig ist aber oft, ob die für die Abbe­ru­fung gemach­ten Grün­de auch ein hin­rei­chen­der Grund zur Kün­di­gung des Anstel­lungs­ver­tra­ges ist. Dazu gibt es jetzt ein wich­ti­ges Urteil des OLG Mün­chen. Tenor: