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Rückdeckungsversicherung

Die Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung ist eine Lebens­ver­si­che­rung, die der Arbeit­ge­ber auf das Leben eines Arbeit­neh­mers abschließt, um die Erfüll­bar­keit einer dem Arbeit­neh­mer (Geschäfts­füh­rer) erteil­ten Pen­si­ons­zu­sa­ge sicher­zu­stel­len. Bezugs­be­rech­tigt ist der Arbeit­ge­ber. Die Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung kann als rei­ne Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung, als Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung oder als Ren­ten­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den. Auch eine Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te ist damit absi­cher­bar. Zur steu­er­li­chen Aner­ken­nung einer Pen­si­ons­zu­sa­ge für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH ver­langt das Finanz­amt eine Rück­de­ckung, ent­we­der in Form einer Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung oder z. B. in Form eines Fonds.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht