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Lexikon

Protokoll der Gesellschafterversammlung

Im GmbH-Gesetz gibt es kei­ne Rege­lung zur Pro­to­kol­lie­rung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der GmbH. Ledig­lich in der Ein­per­so­nen-GmbH müs­sen Beschlüs­se des Allein-Gesell­schaf­ters (= Ent­schlüs­se) nie­der­ge­schrie­ben und unter­schrie­ben wer­den (§ 48 Abs. 3 GmbHG). Aus Beweis­grün­den emp­fiehlt es sich jedoch, Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen immer im Pro­to­koll festzuhalten.

Das Pro­to­koll muss dann enthalten:

  1. Ort, Datum, Name des Ver­samm­lungs­lei­ters und des Pro­to­koll­füh­rers, Namen der Teil­neh­mer (Teil­neh­mer­ver­zeich­nis, ggf. Zeit­raum der Abwe­sen­heit eines Teil­neh­mers) – Fest­stel­lung der ord­nungs­ge­mä­ßen Ein­be­ru­fung durch den Versammlungsleiter
  2. Fest­stel­lung der ord­nungs­ge­mä­ßen Bestel­lung von Ver­tre­tern und Bevollmächtigten
  3. Fest­stel­lung der Rei­hen­fol­ge der TOP
  4. Art der Abstim­mung (Hand­auf­he­ben, Stimm­kar­ten, geschlos­se­ne oder offe­ne Abstimmung)
  5. Beschluss­in­halt
  6. Ergeb­nis der Abstim­mung mit JA- und NEIN-Stim­men, Ent­hal­tun­gen und ungül­ti­gen Stimmen
  7. Wider­spruch eines Gesellschafters
  8. Kurz­fas­sung von Redebeiträgen
  9. Beson­der­hei­ten des Ver­fah­rens (Wort­ent­zug, Vertagung)

Zur Ver­ein­fa­chung kann ein sog. Beschluss-Pro­to­koll geführt wer­den, in dem ledig­lich die Beschlüs­se fest­ge­hal­ten wer­den, Aus­sa­gen zum Ver­fah­ren und zum Ablauf jedoch nicht gemacht werden.

Weiterführende Informationen:

Arbeits­hil­fe: For­mu­lar Beschluss-Protokoll