Kategorien
Lexikon

Musterprotokoll

Zur Grün­dung einer GmbH bzw. der Unter­neh­mer­ge­sell­schaft muss dem Han­dels­re­gis­ter ein Gesell­schafts­ver­trag vor­ge­legt wer­den. Die­ser muss bestimm­te Min­dest­an­ga­ben ent­hal­ten. Seit 2007 ist ein ver­ein­fach­tes Grün­dungs­ver­fah­ren zuge­las­sen. Statt eines Gesell­schafts­ver­tra­ges wird das sog. Mus­ter­pro­to­koll ver­wen­det. Das Ein­tra­gungs­ver­fah­ren wird damit erheb­lich ver­ein­facht und kos­ten­güns­ti­ger (ins­ge­samt ca. 300 €).

 Das Mus­ter­pro­to­koll kann ver­wen­det wer­den, solan­ge die GmbH nicht mehr als 3 Gesell­schaf­ter und einen Geschäfts­füh­rer hat. Das Mus­ter­pro­to­koll gilt zugleich auch als sog. Lis­te der Gesell­schaf­ter, die eben­falls bei der Anmel­dung der GmbH/UG dem Regis­ter­ge­richt vor­ge­legt wer­den muss.

Schreibe einen Kommentar