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Mindeststeuer

Nach der sog. Lux­leaks-Affai­re hat die EU-Kom­mis­si­on jetzt ange­kün­digt, ihre Plä­ne für eine ein­heit­li­che Kör­per­schafts-Min­des­t­­be­steue­rung zügig vor­an­zu­trei­ben. Damit geht die EU-Kom­mis­si­on über die bis­he­ri­gen Plä­ne zur Ver­ein­heit­li­chung der Unter­neh­mens­steu­er in Euro­pa hin­aus. Bis­her war nur die Rede davon, die Bemes­sungs­grund­la­gen für die Erhe­bung der Unter­neh­mens­steu­ern anzu­pas­sen. Dazu wird die EU-Kom­mis­si­on bis Mit­te Juni einen ers­ten Akti­ons­plan vorlegen.

Zeit­gleich lau­fen vier Ver­fah­ren gegen inter­na­tio­na­le Kon­zer­ne, die in Abspra­chen mit den jewei­li­gen Lan­des-Finanz­mi­nis­te­ri­en hohe Steu­er­erspar­nis­se erziel­ten und noch immer erzie­len: gegen Star­bucks in den Nie­der­lan­den, gegen Apple in Irland, gegen die Fiat-Bank und Ama­zon in Luxem­burg. Zusätz­li­che Ver­fah­ren wird es auch gegen Unter­neh­men in wei­te­ren EU-Staa­ten geben. Ziel ist es dabei, zusätz­li­che Steu­ern aus uner­laub­ten Bei­hil­fen einzunehmen.

Mit einem Steu­er­satz von 15 % für die Kör­per­schaft­steu­er für ein­be­hal­te­ne Gewin­ne liegt Deutsch­land mit an der Spit­ze der Bil­lig-Steu­er-Län­der. So müs­sen Unter­neh­men in Öster­reich     25 % KSt zah­len, in Schwe­den 26,3 %, in Frank­reich und Bel­gi­en liegt der Steu­er­satz für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten sogar bei 33,3 %. Spit­zen­rei­ter ist die USA mit 35 %. Den­noch: Wir gehen davon aus, dass eine Ver­ein­heit­li­chung der Steu­er­sät­ze nur mög­lich sein wird, wenn es in den Schlüs­sel­län­dern Frank­reich und Deutsch­land nicht zu einer Erhö­hung kom­men wird.

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