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Jahresabschluss

Der Jah­res­ab­schluss schließt die GmbH-Buch­füh­rung des jewei­li­gen Geschäfts­jah­res ab. Zum Jah­res­ab­schluss gehö­ren eine Bilanz und eine Gewinn- und Ver­lust­rech­nung (§ 264 HGB). In der Bilanz stellt der Kauf­mann das Ver­hält­nis sei­nes Ver­mö­gens und sei­ner Schul­den dar. In der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung stellt er die Auf­wen­dun­gen und Erträ­ge ein­an­der gegen­über  ( § 242 HGB). Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten müs­sen zusätz­lich einen Anhang erstel­len, in dem Erläu­te­run­gen zur Geschäfts­la­ge, zur Bilanz und zu beson­de­ren geschäft­li­chen Vor­fäl­len dar­ge­stellt wer­den. Mit­tel­gro­ße und gro­ße Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten müs­sen einen Lage­be­richt auf­stel­len (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Gesell­schaf­ter beschlie­ßen über den Jah­res­ab­schluss und über die Gewinn­ver­wen­dung (Beschluss: Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses).

Der Jah­res­ab­schluss der GmbH besteht aus:

  • Bilanz,
  • Gewinn- und Verlustrechnung,
  • Anhang und dem
  • Lage­be­richt (bei mit­tel­gro­ßen und gro­ßen GmbH).

Gro­ße und mit­tel­gro­ße Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten müs­sen den Jah­res­ab­schluss in den ers­ten drei Mona­ten des fol­gen­den Geschäfts­jahrs auf­stel­len ( § 264 Abs. 1 Sät­ze 2 und 3 HGB). Klei­ne Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten müs­sen ihren Jah­res­ab­schluss spä­tes­tens inner­halb von 6 Mona­ten nach Ablauf des Geschäfts­jah­res aufstellen.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht

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