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GmbH & Co. KG

Die  UG/GmbH & Co. KG ist eine Per­so­nen­ge­sell­schaft in der Rechts­form der KG. In der KG gibt es Gesell­schaf­ter, die nur mit ihrer Ein­la­ge, also beschränkt haf­ten; die Kom­man­di­tis­ten. Dane­ben gibt es einen oder meh­re­re voll haf­ten­de Gesell­schaf­ter – der Komplementär.

Der Kom­ple­men­tär über­nimmt regel­mä­ßig die Füh­rung der Geschäf­te der GmbH & Co. KG. Der voll haf­ten­de Gesell­schaf­ter in der GmbH & Co. KG ist die GmbH oder die UG, also eine juris­ti­sche Per­son, deren Haf­tung selbst wie­der­um auf das Haf­tungs­ka­pi­tal beschränkt ist. Damit wird erreicht, dass eine Per­so­nen­ge­sell­schaft ent­steht, deren Haf­tungs­ka­pi­tal ins­ge­samt auf die Ein­la­ge der Kom­man­di­tis­ten und des voll haf­ten­den UG/GmbH-Kapi­tals beschränkt ist.

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