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GmbH

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Die GmbH (Gesell­schaft mit beschränk­ter Haftung) ist eine Kapi­tal­ge­sell­schaft, deren haf­ten­des Kapi­tal auf die Stamm­ein­la­gen der Gesell­schaf­ter beschränkt sind. Das Min­dest­stamm­ka­pi­tal der GmbH beträgt 25.000 €. Die Ver­fas­sung der GmbH rich­tet sich nach den Vor­schrif­ten des GmbH-Geset­zes. Zu eini­gen Regelngs­vor­schrif­ten sind abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen mög­lich. Die Ver­fas­sung der GmbH wird durch den Gesell­schafts­ver­trag vor­ge­ge­ben. Die GmbH ensteht mit Abschluss des nota­ri­ell beur­kun­de­te Gesell­schafts­ver­tra­ges und Ein­tra­gung der GmbH in das Han­dels­re­gis­ter Abt. B. Die GmbH wird im Geschäfts­ver­kehr vom/von Geschäfts­füh­rer/n ver­tre­ten. Die­se wer­den in ihr Amt bestellt und auf der Grund­la­ge eines Dienst­ver­tra­ges (Mus­ter: Geschäfts­fü­her-Anstel­lungs­ver­trag) tätig.

Seit 2007 ist es mög­lich eine sog. Mini-GmbH (offi­zi­ell: Unter­neh­mer­ge­sell­schaft haf­tungs­be­schränkt) zu grün­den. Deren Min­dest­stamm­ka­pi­tal beträgt 1 €. Ansons­ten gel­ten für die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft auch die Vor­schrif­ten des GmbH-Geset­zes. Beson­der­heit: Die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft muss eine gesetz­li­che Rück­la­ge in Höhe von 1/4 des aus­ge­wie­se­nen Gewin­nes bil­den bis die Rück­la­ge zusam­men mit dem aus­ge­wie­se­nen Min­dest­ka­pi­tal einen Betrag von 25.000 € erreicht ist.

Weiterführende Informationen:

Lite­ra­tur-Hin­weis: Die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft, Vol­kelt, Gab­ler 2011

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