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Gehaltserhöhung

Für den beherr­schen­den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH ist eine Gehalts­er­hö­hung eine leich­te Sache. Mit sei­ner ein­fa­chen Beschluss-Mehr­heit kann er einen sol­chen Beschluss der Gesell­schaf­ter jeder­zeit durch­set­zen. Er muss die Gesell­schaf­ter nicht über­zeu­gen. Aber er muss das Finanz­amt davon über­zeu­gen, dass sein neu­es Gehalt immer noch „ange­mes­sen“ ist. Dazu braucht er aus­sa­ge­kräf­ti­ge sta­tis­ti­sches Ver­gleichs­zah­len – z. B. die aus der neu­en BBE-Geschäfts­füh­rer-Gehalts-Stu­die 2014. Schwie­ri­ger ist die Situa­ti­on für den Min­der­heits- oder Fremd-Geschäfts­füh­rer: Er muss die Gesell­schaf­ter davon über­zeu­gen, dass er „mehr ver­dient“ als er bis­her in der Tasche hat – dazu gehö­ren gute Argu­men­te und etwas Ver­hand­lungs­ge­schick. Ob als Fremd‑, Min­der­heits- oder Mehr­heits-Gesel­l­­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Die (arbeit­ge­ben­den) Gesell­schaf­ter sind genau so schwer von einer ange­mes­se­nen Gehalts­er­hö­hung zu über­zeu­gen wie das Finanz­amt. Hier zäh­len nur gute Argu­men­te und wirt­schaft­li­che Fakten.

Hier die erfolg­reichs­ten Argumentationshilfen:

zu klä­ren .… Argu­ment
Wann ist der rich­ti­ge Zeit­punkt für eine Gehaltsforderung …
  • In der Regel ist das der Zeit­punkt des Beschlus­ses über die Fest­stel­lung des Jahresabschlusses/Gewinnverwendung und über die Ent­las­tung des Geschäftsführers.
  • Bei gro­ßen und mitt­le­ren GmbHs ist das spä­tes­tens 3 Mona­te nach Ablauf des Geschäfts­jah­res, in der klei­nen GmbH spä­tes­tens 6 Mona­te nach Ablauf des Geschäfts­jah­res. Ach­tung: Der Beschluss zur Gehalts­er­hö­hung muss (soll­te) als TOP in der Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung ange­kün­digt wer­den (TOP: Gehalt des/der Geschäftsführer)
Ab wel­chem Zeit­punkt soll die Erhö­hung gezahlt werden …
  • Für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ab dem ……………… zum Beginn des fol­gen­den Geschäfts­jah­res, damit das im Vor­aus-Gebot und damit die steu­er­li­che Aner­ken­nung für das gesam­te Geschäfts­jahr sicher­ge­stellt ist.
  • Für den Fremd-Geschäfts­füh­rer zum .….….….……………ab dem nächs­ten Quar­tal, weil damit der Erfolg des letz­ten Geschäfts­jah­res zeit­nah gewür­digt wird.
Um wie viel und um wel­che zusätz­li­chen Leis­tun­gen soll das Gehalt erhöht werden …
  • Kon­kre­ti­sie­ren Sie Ihre Ansprü­che: Z. B. beim Fest­ge­halt um 3,5%
  • weil der Lebens­hal­tungs­in­dex um 3,5% gestie­gen ist,
  • weil in der Bran­che 3,5% mehr ver­dient wurde,
  • weil ein Wachs­tum um 3,5% erzielt wurde,
  • weil der Ertrag um 3,5% gestei­gert wurde,
  • weil die Mit­ar­bei­ter 3,5% mehr Lohn beziehen,
  • weil Ihnen ein sol­ches Kon­kur­renz­an­ge­bot vorliegt.
  • Zusätz­lich: Urlaubs­geld, Weih­nachts­geld (weil sta­tus­üb­lich, weil Sie nur aus­nahms­wei­se in der Pro­be­zeit dar­auf ver­zich­tet haben, weil die­se Leis­tun­gen im Betrieb an alle Mit­ar­bei­ter gezahlt werden).
  • Zusätz­lich: Lebens­ver­si­che­run­g/Ries­ter-Ren­te (weil die gesetz­li­che Alters­vor­sor­ge nichts bringt).
  • Zusätz­lich: der Anspruch auf eine betrieb­li­che Pen­si­ons­zu­sa­ge, sofern bis­her noch kein Anspruch besteht bzw. eine Auf­sto­ckung der bestehen­den Pensionszusage.
  • Zusätz­lich: Sons­ti­ge neue Leis­tun­gen (Vor­sor­ge-Check, Han­dy­nut­zung, Fir­men­wa­gen mit höhe­rem Status).
Wel­che wei­te­ren „gute“ Argu­men­te gibt es für  eine Gehaltserhöhung …
  • weil dies … anders als im letz­ten Jahr ist (Lebens­hal­tungs­kos­ten­in­dex, neue Auf­ga­ben, mehr Arbeits­zeit, mehr Per­so­nal­ver­ant­wor­tung, höhe­re Fluk­tua­ti­on, mehr Ertrag, mehr Umsatz, mehr Wachs­tum, Koope­ra­tio­nen, neue Produkte),
  • weil die­se Auf­ga­ben neu hin­zu­ge­kom­men sind (Con­trol­ling, regel­mä­ßi­ge Per­so­nal­ge­sprä­che, Erwei­te­rung des Planungshorizontes),
  • weil wir unter­des­sen 500 vie­le Mit­ar­bei­ter haben,
  • weil der Geschäfts­füh­rer 50 Tage jähr­lich auf Geschäfts­rei­se war oder
  • weil .….….….….….….….….….….….….….….. (Ihre per­sön­li­chen Gründe).
„Sie erhal­ten doch        eine Tantieme …“ .. die macht aber nur 5 % der Gesamt­ver­gü­tung aus und kann damit die all­ge­mei­nen Stei­ge­run­gen der Lebens­hal­tungs­kos­ten nicht ausgleichen
„Ihre For­de­run­gen        sind überzogen …“ Gehen Sie Kom­pro­mis­se ein – machen Sie Abstri­che bei den For­de­run­gen, die Ihnen ohne­hin nicht viel bedeuten

 

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