Kategorien
Lexikon

Fremdkapital

Die Pas­siv­sei­te der Bilanz weist das Fremd­ka­pi­tal und das Eigen­ka­pi­tal der GmbH aus. Das Fremd­ka­pi­tal ist in den meis­ten Fäl­len auf­ge­teilt in kurz­fris­ti­ges- und lang­fris­ti­ges Kapital.

Die­se zwei Unter­punk­te wer­den wei­ter auf­ge­teilt in:

  1. die Ver­bind­lich­kei­ten
  2. die Rück­stel­lun­gen

Die­ses Fremd­ka­pi­tal in Form der Ver­bind­lich­kei­ten, bezeich­nen z. B. die Bank­kre­di­te der GmbH, die zurück­ge­zahlt wer­den müs­sen, aber auch Dar­le­hen von Gesell­schaf­tern (stil­le Betei­li­gun­gen an der GmbH, par­tia­ri­sche Dar­le­hen usw.). Die Rück­stel­lun­gen unter­schei­den sich von den Ver­bind­lich­kei­ten durch ihre Ent­ste­hungs­wei­se. Rück­stel­lun­gen ent­ste­hen durch einen buch­tech­ni­schen Vor­gang im Unter­neh­men. Das heißt, dass die Unter­neh­mung für eige­ne Ver­pflich­tun­gen, denen es irgend­wann nach­ge­hen muss, eine gewis­se Vor­sor­ge betreibt.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht