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Lexikon

Dauer der GmbH

Die Grün­dung einer GmbH ist auf­wän­dig und ver­ur­sacht neben den Grün­dungs­kos­ten lau­fen­de Kos­ten für Buch­füh­rung, Bilan­zie­rung, Jah­res­ab­schluss und Steu­er­erklä­run­gen. Die meis­ten GmbH sind somit auf Dau­er ange­legt, in der Regel auf unbe­stimm­te Zeit. Will ein Gesell­schaf­ter bereits bei der Grün­dung mit neu­en Gesell­schaf­tern deut­lich machen, dass er ledig­lich ein klar defi­nier­tes wirt­schaft­li­ches Pro­jekt inner­halb eines bestimm­ten Zeit­rah­mens tes­ten wol­len, kann die Dau­er der GmbH auf begrenzt werden.

Der Vor­teil einer auto­ma­ti­schen Auf­lö­sungs­klau­sel liegt für dar­in, dass kei­ne wei­te­ren recht­li­chen Mit­tel not­wen­dig sind, um sich von einem unwirt­schaft­li­chen Enga­ge­ment zu tren­nen. Die GmbH endet auto­ma­tisch zu dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt und wird auf­ge­löst. Fas­sen die ande­ren Gesell­schaf­ter den Beschluss, die GmbH wei­ter zu füh­ren, steht dem ein­zel­nen Gesell­schaf­ter auf­grund die­ser Klau­sel ein auto­ma­ti­sches Aus­tritts­recht gegen eine ent­spre­chen­de Abfin­dung zu.

Eine Ver­ein­ba­rung über die Dau­er der GmbH ist sinn­voll, wenn bereits bei der Grün­dung abseh­bar ist, dass das geplan­te wirt­schaft­li­che Pro­jekt nach einer gewis­sen Zeit in einem ande­ren orga­ni­sa­to­ri­schen Rah­men abge­wi­ckelt wer­den soll.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht