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Anrechnungsverfahren

Bis zum 31.12.2000 wur­den Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in der Rechts­form einer GmbH nach dem sog. Anrech­nungs­ver­fah­ren besteu­ert. Dabei wur­de auf den an den Gesell­schaf­ter aus­ge­schüt­te­te Gewinn­an­teil die Kapi­tal­ertrag­steu­er erho­ben und an das Finanz­amt abge­führt. Im Gegen­zug erhielt der Gesell­schaf­ter dafür eine Steu­er­gut­schrift, die er bei der Erhe­bung sei­ner per­sön­li­chen Ein­kom­men­steu­er (hier: Ein­künf­te aus Kapi­tal­ver­mö­gen) ver­rech­nen konn­te. Zum 1.1.2001 wur­de das Anrech­nungs­ver­fah­ren durch das Halb­ein­künf­te­ver­fah­ren ersetzt.

Seit 1.1.2009 wer­den die Gewin­ne der GmbH mit 15 % KSt plus Gewer­be­steu­er und Soli­da­ri­täts­zu­schlag besteu­ert und Gewinn­aus­zah­lun­gen an die GmbH-Gesell­schaf­ter mit der Abgel­tungs­steu­er bzw. nach dem Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren besteuert.

Weiterführende Informationen:

Aus­führ­lich: Anrechnungsverfahren

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