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Mitarbeiter-Suche: Bewerber honorieren Ihre gute Ideen

Vie­le AZU­BI-Stel­len blei­ben die­sen Herbst unbe­setzt. Sei es, weil es kei­ne Bewer­ber gab oder weil die Bewer­ber nicht den Ansprü­chen der Fir­ma genüg­ten. Fakt ist auch, dass Azu­bis fast schon unter den Anbie­tern aus­wäh­len kön­nen. Nicht viel bes­ser geht es vie­len Kol­le­gen bei der Ein­stel­lung von zusätz­li­chen Mit­ar­bei­tern oder Nach­fol­gern für alters­be­dingt aus­schei­den­de Mit­ar­bei­ter. Hier müs­sen sich die Kol­le­gen immer wie­der neue Vari­an­ten ein­fal­len las­sen. Zum Beispiel: … 

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Konzern: Steuervermeidung und Gewinnverlagerung vor dem Aus

Noch im Okto­ber wer­den die Finanz­mi­nis­ter der G20-Staa­ten den sog. BEPS-Akti­ons­plan zur Besteue­rung inter­na­tio­nal täti­ger Kon­zer­ne und Organ­ge­sell­schaf­ten end­gül­tig ver­ab­schie­den. Anschlie­ßend wer­den die OECD-Steu­er­ex­per­ten ab 1.1.2016 welt­weit kon­trol­lie­ren, inwie­weit die in dem Akti­ons­plan ver­ein­bar­ten Maß­nah­men zur Steu­er­ver­mei­dung und Gewinn­ver­la­ge­rung inter­na­tio­na­ler Kon­zer­ne auch tat­säch­lich umge­setzt wer­den. Dabei geht es im Ein­zel­nen um: … 

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ACHTUNG: Mehr Gehalt gefährdet Pensionszusage

Die Erdie­nenskri­te­ri­en für eine Pen­si­ons­zu­sa­ge an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH kön­nen dann erneut ange­legt wer­den, wenn sich der Pen­si­ons­an­spruch des Geschäfts­füh­rers auf­grund einer außer­ge­wöhn­li­chen Stei­ge­rung sei­nes Gehalts sehr stark erhöht (BFH, Urteil vom 20.5.2015, I R 17/14). …

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Steueranmeldungen: Berichtigung wird einfacher

Die Ver­schär­fung der Vor­schrif­ten für die Straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge hat auch Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men, die feh­ler­haf­te Buchungs- bzw. Besteue­rungs­un­ter­la­gen berich­ti­gen. Hier wird im Ein­zel­fall geprüft, ob es sich um einen straf­recht­lich rele­van­ten Vor­gang han­delt. Jetzt hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) reagiert. § 153 AO wird für Unter­neh­men abgemildert. … 

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Außendienstler: Sie müssen die Arbeitszeiten neu festlegen

Mit­ar­bei­ter, die regel­mä­ßig im Außen­dienst unter­wegs sind und Kun­den besu­chen, haben Anspruch dar­auf, dass bereits die Anrei­se von zu Hau­se zum ers­ten Kun­den und der Heim­weg vom letz­ten Kun­den als Arbeits­zeit ange­rech­net wird. Das betrifft alle Mit­ar­bei­ter im Außen­dienst, die kei­nen fes­ten oder gewöhn­li­chen Arbeits­ort haben (EuGH, Urteil vom 10.9.2015, C‑266/14). …

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Der V‑Brief auf FB (Facebook)

Neben dem Kurz-Nachrichten-Dienst GmbH-GF gibt es jetzt auch den FB-Blog – mit Meinung zu allen GmbH-Themen. Einfach mal reinschauen und mit-reden > Hier anklicken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Winterkorn: Ist ein Verantwortlicher 13 Mio. EUR wert? – im Mittelstand ist das eine vGA

Pro­vo­zie­ren­de Fra­ge eines Kol­le­gen: „Kann einer allei­ne so viel Ver­ant­wor­tung tra­gen, dass er 13 Mio. EUR wert ist”? (plus 28 Mio. EUR Pen­si­ons­an­sprü­che laut Spie­gel online). Gemeint ist: Für Geschäfts­füh­rer in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men bestimmt die Finanz­ver­wal­tung, wie viel sie ver­die­nen dür­fen. Im bör­sen­no­tier­ten Groß­un­ter­neh­men bestimmt der Umfang „der Ver­ant­wor­tung, die sie tra­gen”, wie viel ver­dient wird. So jeden­falls die mora­li­sche Argumentation.

Fakt ist: Im Manage­ment von Akti­en­ge­sell­schaf­ten bestimmt der Markt den Preis – sprich das Gehalts­ni­veau. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren (vgl. zuletzt Nr. 12/2013, 30/2012) wur­den hef­ti­ge Dis­kus­sio­nen dar­über geführt, wie mora­lisch die Mil­lio­nen-Gehäl­ter der Mana­ger sind. Lan­ge Zeit gab es so etwas wie eine Faust­re­gel, dass der 30-fache Ver­dienst eine Fach­ar­bei­ters als „mora­li­sche” Ober­gren­ze ange­se­hen wur­de – die in der glo­ba­li­sier­ten Wirt­schaft aber seit­her kei­ne Rol­le mehr spielte.

Fakt ist auch: Für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men – und ins­be­son­de­re für Unter­neh­men in der Rechts­form „GmbH” – bestimmt der Staat – sprich das Finanz­amt – wie viel „Ver­ant­wor­tung” der Geschäfts­füh­rer trägt. Sprich: Hier gilt der Dritt­ver­gleich. Es darf nur so viel gezahlt wer­den, wie in einem ver­gleich­ba­ren Unter­neh­men. Stich­wort: Das ange­mes­se­ne Gehalt. In einer Umfra­ge an die Ober­fi­nanz­di­rek­tio­nen (OFD) der Län­der wur­de unse­rer Redak­ti­on damals beschei­nigt: „Für Akti­en­ge­sell­schaf­ten sind uns kei­ne Fäl­le von vGA wegen über­höh­ter Gehalts­zah­lung an den Vor­stand mit Akti­en­be­sitz bekannt”. Oder: „Dazu gibt es kei­ne finanz­ge­richt­lich anhän­gi­gen Ver­fah­ren”. Das stimmt de fac­to: Es gibt nicht ein Ver­fah­ren vor den Finanz­ge­rich­ten oder vor dem BFH, das sich mit der „Ange­mes­sen­heit des Mana­ger-Gehalts” befasst und befass­te – auch nicht des Mana­gers mit zähl­ba­rem Akti­en­be­sitz – vie­le Mana­ger haben neben Fest­ge­halt und Tan­tie­me Anspruch auf Unter­neh­mens-Akti­en – sind also de fac­to Vor­stand und Anteilseigner.

Unse­re Ein­schät­zung: Offen­sicht­lich gibt es hier eine Ungleich­be­hand­lung von bör­sen­no­tier­ten Akti­en­ge­sell­schaf­ten und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men in der Rechts­form einer GmbH. Aus dem Fall VW/Winterkorn wird aber auch deut­lich, dass feh­ler­haf­te weit rei­chen­de Ent­schei­dun­gen in kom­ple­xen Orga­ni­sa­tio­nen nicht von einer ein­zel­nen Per­son ver­ant­wor­tet wer­den, son­dern von der „Unter­neh­mens­kul­tur” – die von vie­len geprägt wird, vom gesam­ten Manage­ment – bis hin in die zwei­te und drit­te Ebe­ne. Inso­fern darf man zu Recht die Fra­ge stel­len, wie viel Gehalt ver­dient wer­den kann. Ist das 30-fache des Min­dest­lohns die mora­li­sche Ober­gren­ze? Gibt es doch einen gewich­ti­ges Ungleich­ge­wicht zwi­schen Indus­trie- und Mit­tel­stands­po­li­tik? Was mei­nen Sie? Kom­men­ta­re an info@GmbH-GF.de. Vie­len Dank.

Dis­ku­tiert wer­den darf auch auf Face­book > Hier ankli­cken

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Krisen-Management ist und bleibt Chefsache

Laut einer Stu­die der Mid-Swe­den-Uni­ver­si­ty löst ein neu­er Chef nur sel­ten die Pro­ble­me im Unter­neh­men. Auch ame­ri­ka­ni­sche Unter­su­chun­gen zur „Ver­weil­dau­er“ von Füh­rungs­kräf­ten bestä­ti­gen: In der Kri­se tauscht man Füh­rungs­kräf­te weni­ger aus als in nor­ma­len Zei­ten. In Exper­ten­krei­sen ist man sich einig, dass ein häu­fi­ger Wech­sel an der Unter­neh­mens­spit­ze nicht viel bringt. Im Gegen­teil: Die Ver­un­si­che­rung nimmt zu. Die Leis­tungs­fä­hig­keit sinkt. Berück­sich­tigt man, dass ein neu­er Chef ein bis ein­ein­halb Jah­re Ein­ar­bei­tungs­zeit braucht, wird deut­lich, dass der schnel­le Wech­sel an der Unter­neh­mens­spit­ze nur in den sel­tens­ten Fäl­len zur Gesun­dung eines ange­schla­ge­nen Unter­neh­mens beiträgt. … 

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GmbH-Kosten: Was tun bei Falschberatung durch den Anwalt?

Was tun bei einer teu­ren Falsch­be­ra­tung durch den Anwalt, einem fal­schen Erfolgs­ver­spre­chen oder einer über­höh­ten Hono­rarab­rech­nung? Vie­le Geschäfts­füh­rer­kol­le­gen legen sich nur ungern mit einem Anwalt an. Aus gutem Grund: Die Mate­rie im kom­pli­ziert und kei­ne Krä­he hakt der ande­ren ein Auge aus. … 

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Kartell-Strafen: Wie die Behörden kleine Unternehmen checken

Ob Papp­tel­ler, Feu­er­wehr­fahr­zeu­ge oder Mehl: Unter­des­sen ist kei­ne Bran­che und kein Unter­neh­men mehr sicher, nicht ins Visier der Kar­tell­be­hör­den zu gera­ten. Betrof­fen sind auch immer mehr mit­tel­stän­di­sche und klei­ne­re Fir­men. In Zah­len liest sich das so: Das Bun­des­kar­tell­amt hat im abge­lau­fe­nen Geschäfts­jahr 2013/14 Ver­stö­ße mit Stra­fen von erst­mals über 1 Mrd. EUR belegt. Ten­denz: wei­ter stei­gend. Das Bun­des­kar­tell­amt ist laut Jah­res­be­richt auch mit der prak­ti­zier­ten Kron­zeu­gen­re­ge­lung (im Jar­gon der Kar­tell­be­hör­den: Bonus­re­ge­lung) sehr zufrie­den. Im Klar­text: Ist ein Unte­neh­men der Behör­de bei der Auf­de­ckung von ver­meint­li­chen Preis­ab­spra­chen hilf­reich, winkt Straf­frei­heit. Die beschul­dig­ten Unter­neh­men müs­sen die zum Teil saf­ti­gen Stra­fen dann allei­ne zah­len. Das anschwär­zen­de Unter­neh­men geht straf­frei aus.…