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Wenn der Personal-Sachbearbeiter schummelt, zahlen Sie drauf …

Lohn­steu­er­haf­tung Lohn­steu­er Haf­tung BFH

Das ist neu. Laut BFH müs­sen Sie nach­träg­lich Lohn­steu­er zah­len, wenn der dafür zustän­di­ge Per­so­nal-Sach­be­ar­bei­ter bei der Lohn­ab­rech­nung schum­melt und Lohn­steu­er nicht ord­nungs­ge­mäß abführt. Was tun? >

Nichts tun kön­nen Sie in einem sol­chen Fall dage­gen, dass das Finanz­amt sich an Ihrer GmbH schad­los hält (BFH-Urteil vom 21.4.2010, VI R 29/08). Also müs­sen Sie Vor­keh­run­gen tref­fen, damit es erst gar­nicht zu einem sol­chen Betrugs­fall kommt. Am bes­ten ist:

  1. Lohn­ab­rech­nung und Über­wei­sung lau­fen nach dem 4‑Au­gen-Prin­zip. Danach sind 2 Per­so­nen gemein­sam für die Abwick­lung zustän­dig. Das betrifft die Berech­nung und die Überweisung.
  2. Ist die Lohn­ab­rech­nung nach drau­ßen dele­giert, geht die letz­te Haf­tung zwar auf das Lohn­bü­ro über. Das FA kann sich aber den­noch vor­ab bei Ihnen schad­los hal­ten. Pro­blem: Ist beim Ver­ur­sa­cher nichts zu holen, muss die Haft­pflicht des Lohn­bü­ros zah­len. Das kann dauern.
  3. Den Scha­den kann die GmbH vom Schä­di­ger (Per­so­nal­sach­be­ar­bei­ter) zurück­for­dern. U. U. müs­sen Sie das bewei­sen. Ist dort nichts zu holen, blei­ben Sie auf dem Scha­den sitzen.

Am bes­ten ist, sich in einem sol­chen Fall gleich gut bera­ten zu las­sen – z. B. von einem unse­rer ver­sier­ten Beratungs-Partner.

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