Kategorien
Aktuell Volkelt-Briefe

Lohnsteuer: GmbH zahlt zu viel Gehalt an den GF

Zahlt die GmbH Ihnen auf­grund von Berech­nungs­feh­lern zuviel Gehalt, Tan­tie­me oder Urlaubs- und Weih­nachts­geld, unter­lie­gen die­se Zah­lun­gen sofort der Lohn­steu­er. Mit der Aus­zah­lung sind die­se Beträ­ge „zuge­flos­sen“. Ein Anspruch …auf Rückzahlung/Verrechnung der Lohn­steu­er besteht nicht (FG Nie­der­sach­sen, Urteil vom 19.2.2014, 9 K 217/12).

Der Steu­er­prü­fer stell­te fest, dass die GmbH zu viel Tan­tie­me und Urlaubs­geld aus­zahlt. Die­se Beträ­ge wur­den zwar nicht als vGA behan­delt, aber als Arbeits­lohn. Zahlt der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer die­se Beträ­ge zurück, kann er die­se erst bei der nächs­ten Steu­er­ver­an­la­gung als Wer­bungs­kos­ten ansetzen.

Schreibe einen Kommentar