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Geschäftsführer privat – ab April gibt es „Steuern zurück“

Offi­zi­el­le Abga­be-Frist für die Ein­kom­men­steu­er-Erklä­rung 2013 ist – wie jedes Jahr – der 31.5.2014. Wenn Sie Ihre Steu­er­erklä­rung vor­her und elek­tro­nisch ein­rei­chen, ist es seit die­sem Jahr sogar mög­lich, dass Sie … bereits ab April mit den errech­ne­ten Rück­zah­lun­gen auf dem Kon­to rech­nen kön­nen. Unter www.elster.de kön­nen Sie die dem Finanz­amt bereits vor­lie­gen­den Steu­er­da­ten und in die Steu­er­erklä­rung vor­ge­tra­ge­nen Daten ein­se­hen und korrigieren.

Die­se sog. vor­aus­ge­füll­te Steu­er­erklä­rung soll­ten Sie aber nicht unge­prüft über­neh­men. Hier sind ledig­lich die Stand­art-Daten (Lohn­steu­er, Ren­ten- und KV-Bei­trä­ge) ein­ge­tra­gen. Wer­bungs­kos­ten, Son­der­aus­ga­ben und außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen müs­sen Sie selbst ein­tra­gen. Den­noch: Es lohnt, die­sen Ser­vice der Finanz­be­hör­den in Anspruch zu neh­men. Emp­feh­lung: Für Steu­er­zah­ler, die kei­nen Steu­er­be­ra­ter für die pri­va­te Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung beauf­tra­gen, ein guter neu­er Service.

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