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bAV: Schlechte Aussichten für kleinere Unternehmen

Innen­hof BMAS

Im Wett­be­werb um (gute) Mit­ar­bei­ter wird die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV) immer wich­ti­ger. Vie­le klei­ne­re Unter­neh­men haben aber bis­her immer noch kei­ne Mög­lich­keit, ent­spre­chen­de Ange­bo­te zu machen. In der Pra­xis ist das ein immer mehr ins Gewicht fal­len­der Wett­be­werbs­nach­teil. Fakt ist aller­dings, dass … die Reform der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung der­zeit nicht vom Fleck kommt und es wohl auch vor der Bun­des­tags­wahl nicht zu einer prak­ti­ka­blen Neu­re­ge­lung kom­men wird.

Pro­blem: Die zustän­di­ge Minis­te­rin Andrea Nah­les (SPD) will ein sog. Sozi­al­part­ner­mo­dell umset­zen. Danach sind Erleich­te­run­gen bei der bAV nur für die Unter­neh­men vor­ge­se­hen, die sich frei­wil­lig der Tarif­bin­dung ver­pflich­tet haben. Das sind in Deutsch­land gera­de ein­mal 20 % (Ost­deutsch­land) bzw. 30 % (West­deutsch­land) der Unter­neh­men. Alle übri­gen Unter­neh­men – und das ist der Mehr­heit der klei­ne­ren Unter­neh­men – sind damit benach­tei­ligt. Sie haben kei­ne Mög­lich­keit, ihren Mit­ar­bei­tern eine insol­venz-gesi­cher­te und staat­lich geför­der­te Alters­ver­sor­gung anzu­bie­ten (Quel­le: Aus­schuss für Arbeit und Sozia­les zum Gesetz­ent­wurf 18/11286).

Unge­ach­tet der Vor­aus­set­zun­gen für die Mit­glied­schaft in einer Pen­si­ons­kas­se oder einer Betei­li­gung an einem Pen­si­ons­fonds haben klei­ne­re Unter­neh­men die Mög­lich­keit, Ihren Mit­ar­bei­ter mit einer Ent­gelt­um­wand­lung eine zusätz­li­che Alters­si­che­rung auf­zu­bau­en. Für Arbeit­neh­mer ist wich­tig, dass Sie ihm bereits in der Ver­ein­ba­rung über die Ent­gelt­um­wand­lung eine Unver­fall­bar­keit sei­nes Anspruchs auf die ange­spar­ten Bei­trä­ge garan­tie­ren. Dann ist wirk­lich sicher­ge­stellt, dass Sie mit die­sem Instru­ment eine dau­er­haf­te Mit­ar­bei­ter­bin­dung erreichen.

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